MPU trotz richterlichen Urteilsspruch?
Guten Tag,
Eine Bekannte hat folgende Situation:
- sie hat vor einigen Jahren mal eine MPU machen muessen
- nun wurde sie wieder beim fahren mit alkohol erwischt, ihr wurde der fuehrerschein entzogen
- dagegen ist sie mit dem anwalt vorgegangen und es kam zu einer gerichtsverhandlung
- Urteil: geldstrafe und sofortige aushändigung des fuehrerscheins
Jetzt hat sie vor einigen Tagen Post vom kreis bekommen, sie muesse noch eine MPU machen.
Geht das einfach so, obwohl der Richter ein anderes Urteil gefaellt hat? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen....
Ps: klar ist alkohol am steuer nicht gut, da muessen wa nicht drueber diskutieren...
9 Antworten
Im Prinzip ist die Entscheidung des Gerichts A Und die des Kreises B Schwierig zu erläutern.
Das Gericht bestimmt, was das als Strafe zur Folge hat.
Der Kreis bestimmt, was notwendig ist, um den Führerschein möglicherweise später wiederzuerlangen. (halten sich auch nur an gesetze und richtlinien)
Insoweit ist das alles rechtens - soweit ich weiß
Danke fuer die schnellen Antworten, aber ich moechte keinen Rat, dass es besser fuer sie waere, sondern wie es wohl rechtlich aussieht.
sondern wie es wohl rechtlich aussieht.
steht doch in meiner Antwort:-(
Ja, denn die Führerscheinstelle entscheidet, ob eine MPU gemacht werden soll oder nicht. Und in dem Falle bestehen nun sehr große Zweifel, dass deine Bekannte in der Lage ist, weiter Auto zu fahren.
die führerscheinstelle kann auch entscheiden, ob eine mpu vorgewiesen werden muss. war so bei einem verwandten.
an scih sollte sie einfahc ihren anwalt kontaktieren.
an scih sollte sie einfahc ihren anwalt kontaktieren.
Gegen die MPU-Anordnung ist kein Einspruch möglich, da es sich dabei nicht um einen sog. Verwaltungsakt handelt (und nur Verwaltungsakte sind anfechtbar), sondern um eine Maßnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung (vgl. Formulierung des § 11 Abs. 2 FeV).
Erst die eigentliche Entscheidung (also z. B. die Entziehung der FE oder die Ablehnung eines Antrags) ist ein Verwaltungsakt und kann mit entsprechenden Rechtsmittel wie Widerspruch und anschließender Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Wenn Sie den Führerschein wider bekommen möchte, muss Sie das wohl machen. Ich ein Übliches Prozedere. Ich verstehe nun auch nicht, was das Richterliche Urteil daran Ändern Soll. Wenn man den Lappen abgeben muss, ist das doch immer von einem Richter beschlossen Worden.
**Urteil: geldstrafe und sofortige aushändigung des fuehrerscheins**.... Dann hat sie also das Geld und Den Führerschein bekommen??? Das hast Du glaube Ich ,falsch verstanden.
was soll man denn an "sofortige Aushändigung des Führerschein" falsch verstehen?
kannst du mir das erklären?
Danke
Wer hatte den Schein denn in dem Moment? Musste Sie ihn in dem Moment abgeben, oder war er schon weg. Wenn Ich die frage noch mal genau lese, kannst Du recht haben.
sie hat ihn doch schon vom Richter wieder bekommen:-)