MPU Auflage in Deutschland bei Umzug ins Ausland hinfällig?

5 Antworten

Du willst also behaupten, du hättest deinen deutschen Führerschein verloren? Obwohl er längst eingezogen ist?

Ganz schlechte Idee!

Die Spanier stellen ja nicht "einfach so" einen neuen Führerschein aus, sondern fragen beim KBA wegen der FS-Klassen nach.

Und bekommen die Antwort: "Die Fahrerlaubnis des Herrn Stefko1984 wurde entzogen."

Ergebnis: Du beginnst dein neues Leben in Spanien gleich mit einem Strafverfahren wegen Falschbeurkundung bzw. dem entsprechenden Pendant im spanischen Strafgesetzbuch.

Was du machen kannst: 

Du kannst einen neuen Führerschein in Spanien beantragen - ganz normal, mit Theorie-Unterricht, Fahrstunden und Prüfung. Dann bekommst Du einen spanischen Führerschein.

Der gilt sogar in anderen EU-Ländern - aber NICHT hier in Deutschland!

aber NICHT hier in Deutschland!

Das ist nicht Richtig !

Eine rechtmäßig erteilte Fahrerlaubnis eines anderen EU Staates darf auch in Deutschland genutzt werden . Die Deutschen Behörden haben diese zu Akzeptieren.

 

@Lkwfahrer1003

Die in Spanien ausgestellte Fahrerlaubnis wäre aber nicht rechtmäßig, da die Spanier inzwischen dank elektronischer Datenbanken (EUCARIS) erst mal prüfen würden, ob er in D den Führerschein noch hat. Dass die Sperrfrist abgelaufen ist bewirkt da inzwischen gar nichts mehr. In Deutschland hat er keine gültige Fahrerlaubnis. Ohne erfolgreiche MPU wird er die auch nicht mehr kriegen in den nächsten 8 Jahren. Die Spanier werden ihm keine neuen Papiere ausstellen. Die dubiosen Angebote im Netz so von wegen MPU umgehen durch EU-Führerschein kann man in der Pfeife rauchen. Da gabs vor einigen Jahren eine Verwaltungslücke da es die EU-Datenbank nicht gab. Die ist inzwischen geschlossen.

@BMW77

Für eine Fahrerlaubnis eines anderen EU Staates sind Auflagen zur Neuerteilung der Deutschen Behörden irrelevant .

Ferner ist festzuhalten das die Behörden in einem anderen EU Staat prüfen müssen ob gegen einen EU Bürger eine Sperrfrist von einem Gericht verhängt wurde .

Ferner muss geprüft werden ob der erforderliche Wohnsitz besteht .

Eine MPU gibt es nur in Deutschland und Österreich , aber nicht in allen anderen EU Länder .

Sollten die Spanier keine Zweifel an der Fahreignung haben dürfen und werden sie eine EU Fahrerlaubnis erteilen .

Diese erteilte Fahrerlaubnis haben deutsche Behörden erstmals anzuerkennen, Unionsrecht .

Die Zweifel der Fahreignung können Deutsche Behörden erst dann geltend machen , kommt es nach der einreise wieder zu einem Verkehrsrechtlichen relevanten Verstoß . Siehe Aykul - BRD ( EUGH C-260/13 v. 23.04.15 )

 Wieso sollten die Behörden einen in Spanien lebenden EU Bürger eine MPU anordnen , die es in Spanien gar nicht gibt ?

Die Spanier werden ihre Innerstaatlichen Bestimmungen zum erlangen einer Fahrerlaubnis anwenden , nicht die der BRD !

 

@Lkwfahrer1003

Das stimmt insofern nicht, als dass du zwar in anderen EU Ländern damit fahren darfst, nicht jedoch in Deutschland., da dir deine Fahrerlaubnis hier entzogen wurde und du dich einer MPU unterziehen musst.

@Ontario

Rechtsgrundlage ? die nicht gegen EU Recht verstößt

@clemensw

Nein ,

BVerwG 3C31.16 vom 06.09.2018

1. Der Ausschluss der Inlandsfahrberechtigung aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV findet aufgrund des Anwendungsvorrangs der Anerkennungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG keine Anwendung, wenn der Betroffene nach Ablauf der in Deutschland angeordneten Sperrfrist im Mitgliedstaat seines ordentlichen Wohnsitzes einen Führerschein erhielt, dessen Ausstellung nach den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt. Dies gilt auch, wenn dem Betroffenen im Inland eine Fahrerlaubnis der Klassen A und B entzogen wurde und er später einen EU-Führerschein der Klasse C erhielt.
2. Die in Art. 2 Abs. 2 RL 2006/126/EG eröffnete Möglichkeit, die in Art. 7 Abs. 2 RL 2006/126/EG festgelegte Gültigkeitsdauer von Führerscheinen auch auf alte, mit längerer Gültigkeit ausgestellte EU-Führerscheine im Wege der Erneuerung anzuwenden, ist im deutschen Fahrerlaubnisrecht nicht unionsrechtskonform umgesetzt worden.

https://www.bverwg.de/060918U3C31.16.0

Gruß

Wenn du nun in Spanien wohnst ( Mindestens 186 Tage) , darfst du den EU Fahrerlaubnis in Spanien beantragen . Die MPU ist nur Innerstaatlich .

Sie würde für die Behörde in Spanien keine Rolle spielen .

 

Mit beantragen meinst du neu machen?

@Stefko1984

Das hängt von den Vorschriften der Spanischen Behörde ab .

Die MPU ist sowas von NICHT innerstaatlich! Sie ist EU-weit und die Datenbank mit der die einzelnen Führerscheinstellen das abgleichen nennt sich EUCARIS. Sie spielt für die Behörden in Spanien zu 100% eine Rolle!

@BMW77

Sorry BMW77 ,

Die MPU ( Medizinische Psychologische Untersuchung ) in Verbindung mit erteilen einer Fahrerlaubnis gibt es nur in Deutschland und Österreich !

In Spanien gibt es eine solche Sinnlose und Geldmachende Verordnung nicht !

Hallo,

wenn du nun "dauerhaft" in Spanien wohnst, könntest du den deutschen Führerschein gegen einen spanischen eintauschen bzw. ihn umschreiben lassen.

Dafür müsstest du aber erst einmal einen deutschen Führerschein / eine deutsche Fahrerlaubnis haben.

Das funktioniert also nicht.

Sobald du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du allerdings in Spanien deinen Führerschein neu machen.

Viele Grüße

Michael

Theoretisch dürftest du keinen führerschein mehr haben, da er dir ja mit der mpu auflage entzogen wurde. Was willst du den da umschreiben?

Ich könnte den Führerschein doch theoretisch verloren haben.

@Stefko1984

Dann kannst du nur hoffen, dass es bei der spanischen Behörde nicht auffällt 😀

@spugy2

Einfach mal nach EUCARIS googlen und staunen. Es wird auffallen dass er seinen Führerschein nicht verloren hat. Das System EUCARIS wird rot aufleuchten und er darf ohne spanischen Führerschein wieder nach Hause laufen.

@Stefko1984

Und wenn du einen neuen Führerschein beantragen willst, weil du diesen angeblich verloren hast, dann musst du zur Behörde und einen neuen Führerschein beantragen.Doch, plötzlich wird die Datenbank dem Beamten erzählen, dass man dir den Führerschein entzogen hat

Da könntest du noch ein zusätzliches Problem mit dem Amt bekommen.

Deine Frage ist naiv.

du musst den deutschen führerschein einreichen (original), um den spanischen zu bekommen.

wie willst du das machen, wenn du ihn nicht hast?