Motorroller in Parkzone parken - Parkschein?

7 Antworten

Wenn man auf einem ausgezeichneten Parkplatz steht (gebührenpflichtig), muss auch ein Motorroller (z. Bsp. ein Vespa-Roller) ein Parkticket ziehen. Egal ob in der Stadt oder auf einem Waldparkplatz. Kostet normal 10 Euro!

Ich stell mich mit meinen Mofa-quad immer etwas ausserhalb der "Brennpunkte". Denn rein rechtlich muss man auch mit einen Mofa einen Parschein lösen, wo man den festmacht, ist das Problem.
Inzwischen lauf ich lieber 5 miin zu meinen Ziel bevor ich mir den Ärger aufhalse.
Sollte ich trotzdem mal keinen Platz finden, dann stell ich mich dahin wo ich keinen störe. Denn es kommt ja selten vor das man ein Knöllchen bekommt. Zumindest bei uns.

motorrad ist auch fahrzeug isd straßenverkehrs, daher auf jeden fall zur sicherheit parkschein lösen.

Das stimmt nicht!! Gott sei Dank...

Die Gebührenverordnung sieht die Gebührenabgabe nur für MEHRspurige Kraftfahrzeuge vor. Darunter fallen auch die Mopedautos, Quads usw. Einspurige sind dezidiert von der Abgabe ausgenommen. Ich stelle meine Chopper immer bei Füssgängerübergängen, Gehsteigecken etc., da nehme ich keinem Pkw den Platz weg, ab.

Kannst Du mir nennen, wo das genau geschrieben steht? Dann könnte ich es ja auf einen Widerspruch anlegen. Ich parke meinen Roller seit ewigen Zeiten an dieser Stelle, aus Deinen besagten Gründen. Ich behindere dort wirklich niemanden und blockiere somit auch nicht die wenigen Parkplätze. Vielen Dank schon mal für Deine mutmachende Antwort!

@turtle62

Steht in der Parkgebührenverordnung. Aber - du hast den Schein wegen Parkens auf einem Fahrradstellplatz bekommen. Das ist ganz was anderes. Ich habe übrigens eine Strafe wegen Psrkens auf dem Gehsteig bekommen (Habe ich in Italien gesehen, ist aber hierzulande unerwünscht! Habe eben Pech gehabt..)

@Felixguido

Ist die Parkgebührenordnung regional unterschiedlich? Habe den Passus "mehrspurig" in der hiesigen nicht gefunden.

Ja wie ist dass denn nun? Ich habe heute auch einen Strafzettel für Falschparken bekommen. Ich stand 3m vor einer "Einmündung" zu einer Fußgängerzone. Begründung "Parken <5m vor Einmündung" Gilt das nur für mehrspurige Fahrzeuge? Behindert habe ich sicher niemanden und ich stand da auch schon öfter, aber heute hatte anscheindend ein Ordnungshüter nen schlechten Tag oder wußte es nicht besser?! Wenn der Tatbestand für einen Roller gilt, gilt es dann auch für ein Fahrrad ;) (War ne Scherzfrage. Ich weiß, ein Fahrrad hat kein Kennzeichen, könnte aber "abgeschleppt" werden oder nicht?

Wo steht das, dass Gebühren nur für MEHRSPURIGE Kraftfahrzeuge gelten?

Gruß Spedoc