Motorradversicherung für einen Tag?
Hallo,
ich habe mir ein Motorrad gekauft, das zum Abholen wäre. Sind ca. 5h zum Fahren - einfach. Das Motorrad ist noch nicht gedrosselt und ich darf erst ab September ungedrosselte Maschinen fahren. Jetzt wollte ich einen Freund mit dem Auto hochfahren, der dann auf der Maschine zurückfährt. Maschine ist zugelassen, aber noch nicht auf mich. Wie sieht sowas versicherungstechnisch aus? Lässt sich da für einen Tag irgenwas machen? In Google bin ich zu keiner Antwort gekommen. Vielen Dank,
Max
4 Antworten
Wenn das Motorrad zugelassen ist, ist es logischerweise auch haftpflichtversichert. Damit kann Dein Freund zurück fahren, Du musst dann das Motorrad innerhalb der nächsten Tage abmelden (steht auch meistens so im Kaufvertrag). Mit dem Verkäufer sprechen (bevor Du hinfährst), der wird auf einer Regelung im Kaufvertrag bestehen bezüglich der Übernahme eventueller Kosten durch Dich. Denn wenn auf der Rückfahrt was passiert und die Haftpflicht muss zahlen, wird er ja auch noch hochgestuft.
Wen Du die Papiere hast kannst es auf deinen Namen ja zulassen und es dann holen oder holen lassen auf einen Anhänger das geht auch ist nur eine Kostenfrage . Bei manchen Händlern kann man ja so was leihen am besten in deiner Umgebung damit man nicht zweimal fahren muss, mit dem Gespann hab ich auch schon gemacht der Händler hat es für ein paar Euro gemacht da ich ihn kannte . Ein fünf Tageskennzeichen kann man sich ja auch bei der Zulassungsstelle holen ist aber teuer .
Hallo,
wenn du ein gebrauchtes Motorrad fährst kannst du auch mit dem fremden Nummernschild fahren. Allerdings musst du dann zeitnah das Motorrad auf dich ummelden. (etwa innerhalb von einer Woche)
Das ganze musst du mit dem Verkäufer der Maschine ausmachen.
Du könntest das Motorrad mit einem Kurzzeitkennzeichen von jemandem abholen lassen, der den entsprechenden Führerschein für das Motorrad hat.
Gruß A.