motorradverkauf betrug?

13 Antworten

Er will also das Motorrad unbesehen kaufen und das für euren Preis ohne zu handeln?? Das kommt mir auch merkwürden vor...^^

Es könnte nämlich sein, dass entweder:

eine gefälschte Bankmail kommt, in der steht, dass das Geld erst dann angewiesen wird, wenn das Fahrzeug dem Spediteur übergeben wurde und dieser eine Quittung ausstellt.

oder:

er überweist zuviel Geld mit der Bitte, das überzahlte gezahlte Geld dem Spediteuer mitzugeben - die Überweisung platz später, weil diese von einem gephistenen Konto stammt.

oder:

Dreiecksbetrug - das Geld kommt von einem ganz anderen Käufer und geht somit auch wieder verloren...

Koscher kommt mir die Sache auf keinen Fall vor.

Bei Kleinanzeigen daher grundsätzlich: Kauf und Verkauf nur gegen Barzahlung bei Abholung! Auch von PayPal als Privatverkäufer rate ich tunlichst ab.

genau das zweite befürchtete mein freund auch.

@dustywoman88

Das geht aber nicht. Geld das ein mal überwiesen ist geht nicht mehr zurück.

@Effigies

Doch, das geht - und zwar wenn dies von einem gephisten Konto stammt bzw. bei Dreiecksbetrug. Schlimmer für den Kontoinhaber: es guckt dann auch mal die Staatsmacht vorbei...

Eine Überweisung auf keinen fall annehmen. Der holt des Bike und storniert die Überweisung.

Barzahlung und sonst nichts! Keine kontodaten oder sonstiges hergeben

Seid wann kann man Überweisungen stornieren? Das solltest Du aber jetzt schon einmal genau erklären

Überweisungen lassen sich nicht stornieren..... Aber Hauptsache was hier in die Box getitppt..

@madquad

auch bei auslandsüberweisung?

@dustywoman88

auch diese lassen sich nicht stornieren....

Guad, da is man wohl geteilter Meinung. Um sicher zu gehen liest man sich 676a BGB durch und weis Bescheid.

@Dreizehnneun

habs gelesen aber verstehe es leider garnicht. kann ich denn nicht mit nem kaufvertrag den er unterschrieben zurücksendet was absichern? rücksendung würde nicht n die privatadresse sondern ans posfach gehen

@Dreizehnneun

Was soll denn 676a BGB damit zu tun haben ? Da gehts doch um was völlig anderes.

Generell ist es so das wenn die Überweisung an dein Konto geht du sobald das Geld auf deinem Konto bist recht sicher bist. Allerdings nur dann! Dann gibt es wenig Handhabe dir das Geld zu nehmen.

Wenn es so passieren soll dann überweist er das Geld, wenn es auf deinem Konto eingegangen ist kann das Fahrzeug geholt werden.

Im Kaufvertrag sollte auf jeden fall stehen das der Kaufpreis überwiesen wird und du keine Garantie noch Gewährleistung gibst und das Fahrzeug erst nach erfolgtem Eingang des Geldes herausgegeben wird und binnen 1,2 oder drei Tagen geholt werden muss. Wohin der Vertrag dann geht is ja egal in den Papieren steht ja dein Name usw.

Las dich aber nicht darauf ein aufgrund einer überweisungsbestätigung das Fahrzeug herauszugeben, denn die kann storniert werden auch wenn mir das keiner glaubt, auch wenn der Zeitraum gering ist.

Gut möglich das meine Ausgabe des BGB von 2012 nicht mehr aktuell ist oder mein Studium schon zu lange her ist.

Dann bitte ich dich mir zu erklären was dort geregelt ist. Möglich das ich mich irre!

@Dreizehnneun

Im §676a BGB ist der Ausgleichsanspruch zwischen Zahlungsdienstleistern geregelt. Den Zahlungsdienstnutzer betrifft das nicht.

Im § 676a finden sich insbesondere die Bestimmungen bzgl. der Kündigung des überweisungsauftrages. Entweder lese ich nicht richtig und verstehe Gesetzestexte nicht mehr oder oder wir reden aneinander vorbei.

Meine Meinung ist das hier geregelt ist das die Überweisung vor ausführungsfrist vom überweisenden gestoppt werden kann.

Als Beispiel: Ich kaufe in kleinanzeigen irgendwas für 190,- überweise diese am Automaten, bekomme die Bestätigung das diese Überweisung durchgeführt wurde im Papierform, gehe an den Schalter sage diese Überweisung war leider falsch, der nette angestellte sagt "kein Problem, wird storniert" was so auch geschieht. Somit habe ich keine Belastung auf meinem Konto, schicke dem Verkäufer eine Mail mit der überweisungsbestätigung und sage "schau her, Geld is unterwegs kannst du bitte versenden da es für meine Tochter zum geb ist und die hat schon in 2 Tagen, Geld is ja unterwegs" Was natürlich ganz klar Betrug ist und strafbar (also seht das nicht als Anleitung!) aber es gibt eben Leute die das so machen und es in Kauf nehmen gegen das Gesetz zu verstoßen. Wenn natürlich ein Kaufvertrag vorliegt mit den echten Angaben hätte man die Personalien. Aber da das hier ja per Brief passieren soll kann der reinschreiben was er will, und am Ende wirklich so viel erzählen und versuchen zu besch.... Und auf so ner überweisungsbestätigung steht ja ned viel drauf, und das kann man wenn's eh schon am PC ist beeinflussen.

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe ist es schwer wenn das Geld schon auf dem Konto ist es wieder zu bekommen. Außer man hat sich wirklich vertan und an den falschen überwiesen, dann kann man mit BGB 812 was erreichen.

@Dreizehnneun
Entweder lese ich nicht richtig und verstehe Gesetzestexte nicht mehr oder oder wir reden aneinander vorbei.

In welchem Gesetzt. Im BgB nicht.

Meine Meinung ist das hier geregelt ist das die Überweisung vor ausführungsfrist vom überweisenden gestoppt werden kann.

Hahaha. Wir reden hier die ganze Zeit davon daß man Geld vom Empfängerkonto wieder runter bucht.

@Effigies

PS

bekomme die Bestätigung das diese Überweisung durchgeführt wurde

Dann bekommst du das Geld nicht mehr zurück. Durchgeführt ist durchgeführt. Am Automat bekommst Du normal erst mal nur ne Auftragsbestätigung und so lange der Auftrag noch nicht Abgeschlossen ist könnte man ihn noch abfangen.

Aber Du gibst das Motorrad ja auch nicht raus wenn Dir jemand bei Übergabe ein Foto von dem Bargeld zeigt.

Na was hab ich denn geschrieben? Das das Geld soweit sicher ist wenn es gutgeschrieben ist!

Und dennoch weis ich das man wie ich geschrieben habe eine Überweisung vor Ausführungsfrist stoppen kann, kann man natürlich wenn's am Automaten gemacht wird! Hab ich ja selbst schon. Aber is ja Wurscht! :) die Diskussion hilft dem Fragesteller ja ned weiter!

@Dreizehnneun

Ja, aber unser paranoides Völkchen hier meint ja, der würde die Kohle wieder abziehen nachdem er das Mopped geholt hat, oder sogar gleich das ganze Konto abräumen.

Wahrscheinlich beamt er per Webfrontend auch noch das Sparschwein aus der Wohnung sobald er die Überweisungsdaten hat. ........ ;o)

Ja ne... Kontonummer und Name bringt garnix... Wenn des Geld aufm Konto is isses da und bleibt da.

Wenn es sich um ungerechtfertigte Bereicherung handelt isses was anderes aber auch da kannste dich aufn Kopf stellen und die Bank kann des Geld ned zurück holen, des muss dann über andere Wege gehen.

Also wenn du meinen Ratschlag hören möchtest. GEBE BITTE NIEMALS DEINE KONTODATEN WEITER!!!!!! Wer das tut, ist selber Schuld. Es wird immer wieder davor gewarnt.

Wozu hast Du dann überhaupt ein Konto?

Hört sich auch für mich seltsam an. Laß besser die Finger davon. Eine Überweisung kann man rückgängig machen. Ausserdem hast du ihm dann deine Bankdaten überlassen. Such nach einem Interessenten, der sich das Motorrad vor Ort ansieht und Bargeld mitbringt.

Nein, eine Überweisung kann man nicht rückgängig machen. Selbst dann nicht, wenn du versehentlich die falsche Kontonummer angegeben hast.

Selten so einen Blödsinn gelesen.... Wie bitte kann man eine Überweisung rückgängig machen???? Das würde mich schon einmal interessieren

ACHTUNG KONTODATEN DAS IST BETRUG MIT ANSAGE DIE WOLLEN EUER KONTO AUSPLÜNDERN . wer das eingeht kann dem ja gleich Karte und Geheimzahl übersenden . Wen die E-Mail nicht aus Deutschland stammt auch schon mal gar nicht drauf antworten egal wie schön es sich liest . . Und das Bike ist obendrein weg die können es stehlen lassen mit falschen Papieren , den dann haben die obendrein eure Adresse und keine Versicherung kommt für euer Schäden auf weil alles grob fahrlässig . Geld weg Bike weg . Besser an einen Händler in der Umgebung verkaufen als viel Ärger

haben jetzt paypal vorgeschlagen sowie nen kaufvertrag.. er war mit allem einverstanden. im KV schreiben wir nicht unsere adresse sondern ein postfach oder evl. die adresse von meinem guten seiner arbeitsstelle. dann steht im vertrag das der käufer ab dem verladezeitpunkt des motorrads für alle schäden oder verlust selbst haftet.und das der käufer gleich dem kontoinhaber sein muss. werden ihm das heut per mail senden.mal sehen ob wir es unterschrieben zurückbekommen im original.

@dustywoman88

Bewirbst Du Dich gerade um nen Deppenpokal?