Motorradauspuff trotz E-Nummer zu laut - Was kann passieren?

2 Antworten

Hallo,

ein Fahrzeug - egal, ob mit dem originalen Auspuff oder einem aus dem Zubehör - darf NIE lauter sein, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Leider gibt es einige Auspuffanlagen aus dem Zubehör, die trotz EG-BE oder ABE lauter sind. Wie und warum die überhaupt die Zulassung bekommen haben, fragt man sich.

Wird man mit einem solchen angehalten, nutzen alle Prüfungen und Zulassungen nichts.

Zusätzlich müsstest du prüfen, ob der KAT noch vorhanden ist.

Ist das Motorrad zu laut oder hat keinen KAT erlischt die Betriebserlaubnis.

Das kostet 90 Euro Bußgeld, bei Vorsatz 180 Euro. Einen Punkt gibt es dafür nicht mehr, da "nur" die Umwelt, nicht aber die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Daher hat das auch keine Auswirkung auf deine Probezeit.

Ist dein Motorrad wirklich zu laut, kannst du Glück aber auch Pech haben.

Wenn du Glück hast und an motorradfahrerfreundliche Ordnungshüter gerätst, dann musst du nur in ordnungsgemäßem Zustand vorführen. Es kann auch passieren, dass man dir die Weiterfahrt untersagt.

Wenn du aber Pech hast und man dir konkret die erloschene Betriebserlaubnis vorwirft, dann wird das zu einer aufwendigen und teuren Angelegenheit.

Denn eine erloschene Betriebserlaubnis kann nicht einfach durch Herstellen des Originalzustands einfach mal so wieder "aktiviert" werden. Dann muss man in legalem Zustand zu einem Sachverständigen und es muss eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

Viele Grüße

Michael

Selbst im schlimmsten Fall, wenn der Polizist wirklich überhaupt nichts übrig hat für Motorradfahrer, es handelt sich Alles nur um Geldstrafen und Erneuerung der Betriebserlaubnis, dem Führerschein, auch in der Probezeit, kann nichts passieren, ist also ein "C-Verstoss", richtig?

Würde mir naemlich auch gerne einen Sportauspuff hinmachen, und trotz zulassung und DB Killer und Alles... will auf Nummer sicher gehen dass im schlimmsten Fall meinem Führerschein trotzdem nichts passiert.

@LTMG73

Nein, deiner Fahrerlaubnis passiert erst einmal nichts und das alles bedeutet hauptsächlich Aufwand und Kosten.

Ob man aber die Neuerteilung der Betriebserlaubnis mit "nur" betiteln kann, wage ich zu bezweifeln.

Gruß Michael

Ganz einfach so wird das bestraft . Und E Nummer schützt davor überhaupt nicht dann muss halt mehr gedämmt werden 

Ist der Auspuff zu laut, weil defekt, kostet das 20 €.
Ist der Auspuff zu laut, weil manipuliert, kostet das 90 €.
http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/

TBNR 349100:
"Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war.
§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 219 BKat"

20 Euro / KEIN Punkt."

Sollte es gar zu laut sein und andere dadurch belästigt werden, kostet das ganze dann nach TBNR 349101 30 Euro /KEIN Punkt:

"Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, und belästigten dadurch andere.
§ 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 219 BKat; § 19 OWiG" http://www.tuningszeneanwalt.com/die-datenbank-faq/auspuff/