Motorrad verkauft und nun Probleme!?
Hallo liebe Community,
ich habe vor 2 Wochen eine Harley verkauft.
Vor Ort war alles klar, Motorrad hatte neuen Tüv, dabei ist aufgefallen das Lenker/Seitlicher Kennzeichenhalter nicht eingetragen sind, sowie das der Reflektor fehlt hinten und der Luftfilter nicht erlaubt ist.
Beim verkauf habe ich den Käufern angeboten den Originalen Luftfilter mitzunehmen und mir wurde gesagt „brauchen wir nicht, bei uns gibt es keine Kontrollen.“
Den Reflektor haben wir ausgemacht, das ich den per Post nachsende.
Zum Lenker gab es ein Gutachten dazu.
Im Kaufvertrag habe ich als Bemerkung geschrieben „Motorrad wird bis zum 28.06.2021 abgemeldet, Gekauft wie gesehen/Haftung ausgeschlossen“.
Aber auch angekreuzt unter dem Punkt:“hat das Fahrzeug veränderungen die nicht in der StVo erlaubt sind“ - Nein.
Nun wurden sie doch in Hamburg kontrolliert mit heftigem Mängelzettel.
Was kann ich tun?
Bin jetzt soweit gegangen das ich den Originalen Luftfilter sowie Reflektor dem Käufer zusende.
Bin ich raus? Was ist jetzt richtig und was falsch?
Hoffe auf gute Juristen.
2 Antworten
Du hast vertraglich zugesichert, dass das Fahrzeug keinerlei unzulässige Veränderungen aufweist.
Du hast ein Fahrzeug verkauft, das erhebliche unzulässige technische Veränderungen aufweist.
Du hast den Vertrag nicht erfüllt und dich strafbar gemacht, da deine vorsätzliche Falschangabe als Betrug gewertet werden muss. Dir kann über den TÜV-Bericht nachgewiesen werden, dass du von den Mängeln wusstest.
Es liegt somit in deinem Interesse, eine außergerichtliche Einigung mit dem Käufer zu finden, denn in einem Prozess hast du keinerlei Chance.
Vorbeugend: Nein, die rechtlich bedeutungslose Formulierung "gekauft wie gesehen" berechtigt nicht zum vorsätzlichen Betrug.
Für den Fall, das man dir ein "Gefälligkeitgutachten" ausgestellt hat, hast Du noch ein Probem mehr, und der Prüfer, der dir das bescheinigt hat auch. Der wird sich bedanken, das Du ihn mit reingerissen hast, ist er aber auch selber schuld.
Für den Fall das der Käufer das Gutachten hat erstellen lassen, war der Prüfer blind. Denn der sollte eigentlich noch mehr sehen, als die schon fachlich kompetenten Polizeibeamten, die vor Ort eine Kontrolle durchführen.
Hier gilt es jetzt kleine Brötchen backen. Am besten das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten. Ein Strafverfahren wegen Betrug ist kein Pappenstiel. Ich glaube auch kaum, das ein Richter vor einem Zivilgericht in diesem Fall anders urteilen würde, als auf Rücknahme und Ersatz aller Auslagen und Kosten für den Käufer.
Ich würde unbedingt eine Lösung unterhalb einer Klage anstreben. Was wäre denn, wenn du den originalen Zustand herstellst bzw herstellen lässt? Oder das Fahrzeug zurück nimmst? Oder einen Nachlass aushandelst, über den der Käufer den erlaubten Zustand herstellen lassen kann?
Hallo wiki01.
Klar würde ich gerne eine Lösung anstreben, aber alleine bei dem Kennzeichenhalter sind das mal ebend 500€, ohne Umbau.
Sie meinten bei Ihnen wäre das egal, und sie nehmen sie so in den Zustand mit und jetzt soll ich haften das sie doch kontrolliert wurden?
Das hast du leider nicht schriftlich, dass ihnen die Umbauten egal sind, und über die Illegalität wissen.
Der Tüvbericht ist leer und weißt „das Fahrzeug war Mängelfrei“.