Motorrad verkauft, aber nicht abgemeldet, ist das problematisch?

8 Antworten

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Schein und Kennzeichen reichen zum abmelden aus. Würde ich an Deiner Stelle jetzt auch schnellstens tun!

Zum Abmelden immer muss da sein 

Benötigte Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) 

und das Kennzeichen

Bei endgültiger Kfz-Abmeldung: Verwertungsnachweis

 

einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle

sonst keine Abmeldung möglich die schicken alle mit fehlenden Unterlagen zurück .

Im Zweifel immer erst abmelden dann verkaufen sagt auch Polizei und Versicherung . 

https://www.kroschke.de/kfz-zulassungsstelle/auto-abmelden.html

Wenn du bis an dein Lebensende weiter Kfz-Steuer dafür bezahlen willst, ist es natürlich nicht schlimm...

Stimmt, daran hab ich gar nicht gedacht, danke..

Fahrzeugschein und Kennzeichen reichen aus, um das Motorrad abzumelden.

Sofort der Versicherung mitteilen, dass das Motorrad verkauft wurde, sonst bezahlst du weiterhin Beiträge an die Versicherung.

Man verkauft kein Auto oder Motorrad welches noch zugelassen ist , an Fremde.

Bei Verkehrsverstössen die von dem neuen Besitzer gemacht werden, kommt man auf dich zu.

wenn jemand mit einem auf dich angemeldeten Fahrzeug eine Bank überfällt, rate mal wo die Polizei zuerst sucht?

Niemals angemeldete Fahrzeuge verkaufen!!!!!!!!!!

Die Versicherung läuft wohl auch weiter?

Sofort alles Kündigen und abmelden, notfalls zur Polizei wenn abmelden nicht geht!

Und was soll er der Polizei erzählen?

@Effigies

Die Umstände des Verkaufs und die Tatsache das sich dieses Fahrzeug nicht mehr von Ihm abmelden lässt, wie aus dem Beitrag von fuji415 ersichtlich ist.

Machen werden die auch nichts können,aber so ist der Sachverhalt dokumentiert.