Motorrad verkauf wird auf Harz4 angerechnet. Rechtends?

6 Antworten

es gibt eine Art Vermögensumwandlung auch bei H 4.

Wenn Du aus dem Hausstand etc Dinge verkaufst, die noch ins Schonvermögen fallen, dürfte das bis zur Höhe des Schonvermögens von 150 Eur pro Lebensjahr nicht angerechnet werden

Es gibt aber einen Datenagleich zwischen Zulassungsstellen & H 4. Hast Du das als Zweitfahrzeug, könnte das kritisch werden, wenn DU bereits ein Auto hast.

Kredit-Tilgung ist evtl möglich, mußt Du mit der ARGE besprechen. Wenn das außerhalb von H 4 bereits zur Tilgung es Kredit geschehen ist, ist die Rückzahlung nicht im Bezug von ALG II geschehen

Sonst mal mit Beratungsschein zum Anwalt für Sozialrecht

Grundsätzlich können Verkaufserlöse von Gegenständen, die zum täglichen Bedarf gehören, zur Einrichtung etc. bestimmt sind oder auch von Fahrzeugen, nicht als Einnahmen angerechnet werden, da es sich um eine Vermögensumschichtung handelt.

Wenn die Veräußerung auch noch vor Antragstellung erfolgt ist, wird depr Verkausfserlös ebenso dem Vermögen zugerechnet als auch das Motorrad selbst, wenn es nicht verkauft würde.

Das gilt nicht, wenn Gegenstände explizit gekauft werden um sie anschließend mit Gewinn zu veräußern - dieser Gewinn wäre anrechenbar.

Lediglich wenn der begründete Verdacht besteht, daß Vermögenswerte vorsätzlich veräußert werden um sich in die Hilfebedürftigeit zu bringen oder Vermögenswerte, die das Schonvermögen übersteigen und zur Anrechnung kommen würden, vorsätzlich noch vorher veräußert werden, kann eine Anrechnung erfolgen.

Der Anrechnung des Verkaufserlöses sollte widersprochen werden (Widerspruchsfrist beachten), insbesondere wenn es sich innerhalb des Schonvermögens abgespielt hat (150 € pro Lebensjahr).

Kommt auf den Einzelfall an. Normalerweise müsste man Vermögen, Verkäufe von größerem Wert etc. angeben und dieses erst mal für den Lebensunterhalt verwenden bis zu einem bestimmten Freibetrag je nach Sachlage. Allerdings wurden hier Schulden bereits mit dem Erlös getilgt, ich würde da als Sachbearbeiter nicht anrechnen nach Nachweis! Aber ich stecke auch nicht so gut drin im SGB diesbezüglich. 

Die Frage ist ja auch, weiß die Behörde von dem Verkauf? Oder müssten Sie diesen angeben?

Das haben sie anhand meiner Kontoauszüge gesehen.

wenn du das vorher als vermögenswert gemeldet hast beim jobcenter, dann ist es vermögensumwandlung und wird auch nicht angerechnet. wenn nicht, dann ist es einkommen und wird in voller höhe angerechnet. das ist dann auch korrekt so.

nachfragen und prüfen kannst du es hier lassen: www.elo-forum.org

Ich denke du hast es schon vor 3 Wochen verkauft und dann erst ALG - 2 beantragt ?

Dann darf nichts angerechnet werden,weil es sich dann um Vermögen und nicht um Einkommen gehandelt hat und wenn du mit deinem vorhandenen Vermögen deinen Dispo ( Schulden ) ausgleichst,dann ist das eben so,du hast dich dadurch nicht vorsätzlich bedürftig gemacht.

Es kann ja keiner verlangen das du Hab und Gut verkaufst,davon deinen Lebensunterhalt bestreitest bis nichts mehr da ist,obwohl du damit deine Schulden hättest begleichen können und dann mit Schulden in den ALG - 2 Bezug gehst.