Motorrad Kennzeichenhalter kürzen?

Der Reflektor fehlt noch ich weiß.. - (Gesetz, Motorrad, Verkehr)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Ahnung was die Anderen mit ihren Texten genau sagen wollen ...

Der Kennzeichenhalter unterliegt keiner ABE-Pflicht. Wichtig ist nur, dass dein Kennzeichen den Voraussetzungen der FZV entspricht, der KZH interessiert dabei nicht.

Sofern der Kennzeichenhalter in das Schutzblech/Radabdeckung integriert ist, so ist je nach Art der Betriebserlaubnis eine Abänderung nicht zulässig.

Eine Radabdeckung ist an Fahrzeugen mit nationaler Betriebserlaubnis vorgeschrieben. Eine Kürzung somit nicht zulässig. Fahrzeuge mit EU- Betriebserlaubnis müssen keinen Radschutz haben, hier wäre es also egal, wenn die Radabdeckung gekürzt wird, um das Kennzeichen nach den Vorschriften der FZV anzubringen.

Darauf wollte sicherlich fuji415  hinweisen. Erfolgt beim Verkleinern des Kennzeichenhalters kein Eingriff an der Radabdeckung, so ist dieses zulässig.

Also erstmal danke für die ganzen Antworten! Aber ich muss sagen, das ich keinerlei Radabdeckung etc. am Motorrad habe... Ich wollte lediglich ein Stück von dem Teil unter dem Rücklicht absägen (5cm<). Was solls, ich lasse es jetzt erstmal dran.. Frohes Neues!!:)

@Armeefrosch

Danke und frohes Neues! :)

Radabdeckung und Spritzschutz.Nach § 30, 36a StVZO.                               

Ist eine Radabdeckung gefordert?
Ja oder Nein?

Nein – wenn das entsprechende
Kraftrad eine EG-Betriebserlaubnis
besitzt, ist keine Radabdeckung
gefordert.

Sollte sich aus einer übertriebenen
Demontage der Radabdeckung,
z. B. bei Streetfightern,
eine Gefährdung ergeben, kann
eine Abdeckung gefordert werden.

Bei Umbau auf einen anderen
Kennzeichenhalter/Abdeckung
dürfen Rückstrahler nicht vergessen
werden.