Motorrad, blaue Kennzeichen?

4 Antworten

Hallo Matzi,

das wird in Österreich nicht viel anders als in Deutschland mit den roten Kennzeichen sein. Die dürfen die gar nicht "hergeben".

Der Verkäufer ist natürlich schon ein seltsamer Hansel und verdirbt sich seine Verkaufschancen, wenn er potentiellen Käufern nicht die Möglichkeit einer Probefahrt bietet.

Es macht auch keinen Sinn und dürfte auch in Österreich nicht möglich sein, dass man ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug bekommt, das einem nicht gehört. Für den Fall, dass es die Möglichkeit bei euch überhaupt gibt.

Wie alt ist denn das Motorrad und wie lange steht es denn schon?

Wenn es schon ewig abgemeldet da rumsteht und lange nicht gefahren wurde, musst du sowieso damit rechnen, dass es nicht fahrbereit ist.

Viele Grüße

Michael

Es is noch fahrtüchtig. Baujahr 2005 und abgemeldet ist es sein August 2016. 

so weit ich mich jetzt informiert hab, is es in Österreich wirklich nicht möglich, als privateperson ein blaues taferl zu bekommen 

@Matzi09

Das Alter ist im Rahmen und abgemeldet ist es auch noch nicht so lange.

Grundsätzlich solltest du jemanden mitnehmen, der sich mit Motorrädern richtig gut auskennt. Und erst recht, wenn keine Probefahrt möglich ist.

Anders als bei einem PKW könnte man ein fahrtüchtiges Motorrad dann - aber auch wirklich nur dann - auch ohne Probefahrt kaufen.

Gruß Michael

Du brauchst ein Kurzzeit Kennzeichen. Dafür brauchst du ne EVB Nummer von deiner Versicherung und dann kannst du das beim Amt machen lassen. Kostet alles in allem ca 25€. Dafür brauchst du aber jetzt die Papiere und gültigen Tüv, sonst darfst du damit nurnoch in deinem eigen Landkreis damit   fahren.

Diese EVB Nummer gibt es meines Wissens ja nur in Deutschland. Hab nämlich schon mit meinem Versicherungsvertreter geredet, und er wüsste auch keine Möglichkeit 

In Österreich gibt es keine Kurzzeitkennzeichen ;)

Auf einem umzäunten Privatgelände. Wenn du dir schon sehr sicher bist, kannst du vielleicht das fahrzeug schon auf dich anmelden.

Zum einen Mal der kleine aber feine Hinweis, dass ein Privatgrundstück dafür "befriedet" sein muss. Das heißt aber nicht, dass es "umzäunt" sein muss.

Zum anderen würde er wohl keine Probefahrt machen wollen, wenn er sich schon sicher wäre ;-)

Gruß Michael

Die Probefahrtkennzeichen dürfen garnicht einfach so verborgt werden.