Morgen Gerichtsverhandlung - BtmG, ohne Anwalt, Tipps?
Hallo, ich bin Männlich, 24 nicht vorbestraft, bzw. Generell sehr unauffällig...
Vor einigen Monaten wurde eine bekannte von mir wegen BtmG angeklagt, sie hatte auch eine Verhandlung, und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ich habe gelegentlich etwas Cannabis zum Eigenkonsum bei ihr geholt habe, und auch manchmal für Freunde, als gefallen weil diese meine bekannte nicht kannten. Dies ist Schätzungsweise 3-4x passiert. Nun wurde sie erwischt, und ihr Handy wurde durchleuchtet - und in unserem Chat schrieb ich das ich manchmal etwas für Freunde geholt habe.
Nun wird mir folgendes zur Last gelegt:
"Herr Mustermann (Ich) kaufte bei der gesondert verfolgten Frau Dealerin Marihuana im Wert von 20,00€ um dies gewinnbringend weiter zu verkaufen."
Jedoch kann ich ruhigen Gewissens und ohne zu lügen sagen das ich NIE, wirklich NIE Auch nur einen Penny Gewinn gemacht habe. Indianerehrenwort! Ich habe Beispielsweise 20€ von nem Kumpel bekommen, und habe davon etwas geholt, und es ihm gegeben. Manchmal haben wir gemeinsam konsumiert... das war's aber auch - GEWINNBRINGEND? NEIN!!
Sollte ich dies vor Gericht so sagen? Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt, deswegen habe ich niemanden eingeschaltet und muss morgen dort hin...
Ich freue mich auf die Antworten, ich war noch nie in solch einer Situation, und habe noch nie einer Fliege etwas zu leide getan... bin mega aufgeregt wegen morgen... AAAAAAH
12 Antworten
Mach dich nicht verrückt.
Wegen der Menge, Eigenbedarf geht nur bis wenige Gramm, daher werden sie dich als Dealer verurteilen wollen.
Aber: Sie haben hoffentlich nur den Geldbetrag und nicht die Menge. Du kannst sagen, das Gramm hat 10 Euro gekostet, wenn niemand das Gegenteil beweisen kann, ist es Eigenbedarf.
Du mußt immer bei der gleichen Aussage bleiben, egal, was ist und was wer sagt.
Eigenbedarf ist nicht strafbar. Ob das Teilen von Eigenbedarf strafbar ist, weiß ich nicht, kann aber ncht so wild sein.
Wichtig ist, daß du kein Geld genommen hast und nur 2 Gramm hattest.
Die erlaubte Menge google bitte!
Knast kriegst du da nicht. Die wollen nur prüfen, ob du auch ein Dealer bist, und könnnen dir das nicht beweisen. Daher nehmen sie dich in die Mangel.
Bleib cool und nervenstark, dann wir nichts oder wenig passieren. Sag immer dasselbe, weiche nie ab, erzähl keine Stories. Nie.
Erstmal mach dir keine Sorgen und beruhige dich ^^ Auch wenn der Verkauf nicht gewinnbringend ist, ist er verboten. (Paragraph 12 Absatz 1 BtMG). Da du aber nur geringe Mengen ge- und verkauft hast wird keine große Strafe auf dich zukommen. Vor Gericht würde ich auf jeden Fall sagen, dass der Verkauf nicht gewinnbringend war!
Jedoch kann ich ruhigen Gewissens und ohne zu lügen sagen das ich NIE, wirklich NIE Auch nur einen Penny Gewinn gemacht habe. Indianerehrenwort!
Es ist erstens vollkommen wurscht, was du hier für ein Ehrenwort gibst, und zweitens ist es für den Vorwurf des Handelns mit BTM wurscht, ob du Gewinn gemacht hast oder nicht. Vielleicht hat es mit dem Gewinn machen nur nicht geklappt.
Wie man so blöd sein kann, zu einer Gerichtsverhandlung als Beschuldigter, hier: Handel mit BTM- ohne Anwalt zu gehen, wird ewig dein Geheimnis bleiben.
Das Argument, du hättest dafür kein Geld, greift nicht wirklich, denn wenn du keine oder keine hinreichenden Mittel hast, könntest du Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Hinzuziehen eines Strafverteidigers geht auch morgen noch, indem du nach Verlesen der Anklageschrift und der Frage, ob du dich zu dem Vorwurf äußern möchtest, dem Gericht mitteilst, dass du dich nach reiflicher Überlegung nicht in der Lage siehst, deine Verteidigung selbst zu übernehmen, und du deshalb einen RA beauftragen willst. Zu 99% wird das Gericht zustimmen und vertagen, als nicht zuzustimmen, und das Urteil in der Revision kassieren zu lassen.
im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe! ich habe mit vielen Anwälten geredet, alle wollten zu viel Geld - Mit Blödheit hat das wenig zu tun, eher Unwissenheit. Ich habe nichts zu verheimlichen, und ich bin kein Dealer oder so. ich habe nichts zu verheimlichen.
Das Geld für einen Anwalt solltest du aber zusammenkratzen. Geld fürs Kiffen war ja auch da...
Nur dass der Anwalt keine 500 Euro kostet...
doch natürlich. Habe mit mehreren telefoniert. 500 war das günstige was ich für ein BtmG delikt gefunden habe. Es gab auch welche die wollten 800...
Das "Besorgen für Bekannte", also der Handel besser gesagt die unentgeltliche Abgabe ist offenbar aktenkundig und damit als gesichert anzusehen.
Die Abgabe ist nach § 29 BtMG strafbar. Nichts anderes wird Dir vor Gericht nachzuweisen sein, wenn Du bei der Darstellung so bleibst wie hier in der Fragestellung. Weil aber offenbar die Staatsanwaltschaft von einem gewinnbringen Weiterverkauf ausgeht, solltest Du das insoweit auch klarstellen.
unnötige Antwort. all der scheiß ist Über 18 Monate her, und zwischen ein paar mal 10€ für nen Genuss, sind etwas anderes als 500€ für einen Anwalt... Und stell dir mal vor ich kriege eine Geldstrafe, welche niedriger ist als die Anwaltskosten... merkst selbst oder?