Morddrohung strafen?

3 Antworten

Schulverweis, Disziplinarmaßnahmen nach §53, Versetzung in eine andere Lerngruppe; falls es bei einem von euch Anzeichen gibt, dass ihr es Ernst meint, polizeiliche Abführung. Ggf. Jugendstrafe, das Androhen ist strafbar.

Mein Tipp: Kopf unterm Arm, zugeben, dass du Mist gebaut hast, biete eine Wiedergutmachung an iS.v. etwas für die Schulgemeinschaft tun, und lerne darauf, dass das Mist war.

Wenn der andere dir droht: melden, anzeigen. Sowas geht gar nicht.

Du bist minderjährig und er hat dich gemobbt, dir also psychischen Schaden zugefügt. Du hast nichts zu befürchten.

Grober Unsinn, ein Unrecht legitimiert nicht das andere. Notwehr trifft hier nicht zu, Nothilfe auch nicht. Beides strafbar und dämlich.

Sie sind 14 und 15 Jahre alt - mein Gott!!! Meine Antwort ist kein Unsinn sondern eher Mutmaßungen über strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen zu stellen und Downvotes abzugeben. Wer nimmt sowas denn in dem Alter ernst??