Moped fahren mit vorläufiger Fahrerlaubnis der Klasse B?

4 Antworten

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Natuerlich darfst du Roller fahren, auch mit dem vorlaeufigen. Die Pruefung ist bestanden, nur Auto darfst du mit Begleitung fahren. Du musst allerdings deinen Fueherschein und Perso immer dabei haben. Ich habe es jeden falls so gemacht und nie Probleme gehabt. Ich wollte mit 16 erst meinen A1 machen, dann hat mir aber mein Fahrlehrer empfohlen den BF17 zu machen und dann Roller zu fahren.

den führerschein b besitzt du erst mit dem 18 geburtstag, das heisst vorher hast du jetzt auch nicht die anderen klassen, die man damit besitzt

klar darf er roller bis 50ccm und 45kmh begrenzung fahren die klasse ist im B- schein enthalten

@Frager93xD

Steht das denn irgendwo offiziell? Ich rufe nachher mal beim TÜV an!

@Joop95

was sagte tüv ?

@Frager93xD

Du hast recht! Danke! :)

Mit BF 17 darfst Du Kraftfahrzeuge der Kl M b.z.w. jetzt AM fahren da Du das Mindestalter dafür hast. Mußt nur immer den vorläufigen Schein dabei haben. Da ich Fahrlehrer bin kannst mir glauben.

ja du darfst roller bis 45kmh fahren

Obwohl ich erst den vorläufigen Führerschein habe? Hast Du irgendwelche verlässlichen Quellen dazu?

@Joop95

ja kumpel hats genauso gemacht ist 17 hat jetzt den B-schein und ist zum tüv den roller auf 45kmh zuzulassen