Frage wegen Ratenzahlung. Einigungsbühr?! Brauche eure HILFE!
Hallo.
Ich zahle seit einiger Zeit bei einem Inkasso Unternehmen in monatlichen Raten etwas ab. Ich habe nun dort angefragt, ob ich statt zum 01. eines Monats dann mitte vom Monat (also zum 15.) immer meine Rate überweisen kann. Heute habe ich einen Brief erhalten, dass es OK ist und ich meine Raten monatlich zum 15. zahlen kann...
Unten steht jedoch etwas drin was ich überhaupt ncht verstehe, vorallem mit den 81 €. Muss ich diese jetzt als Gebühr zahlen, weil ich den Zahlungstermin verschoben hab?
" Bei Zahlungsrückstand mit einer Rate wird diese Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig. Die jeweils noch offene Restforderung ist dann in voller Höhe zur sofortigen zahlung fällig. Der Ratenvereinbarung wird unter der Voraussetzung der Übernahme der 1,5 Einigungsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, analg § 13, 31b RVG i.V.m. Nr 1000, 1003, 7002 VV von 81,00 € zugestimmt. Teilzahlungen werten wir als Zustimmung"
Was heißt das? Doch nicht das ich jetzt wegen so etwas 81 € Gebühr zahlen muss? Ich habe doch nur, weil ich den arbeitgeber gewechselt und lohn mitte vom monat bekomme, angefragt ob ich ab nun an immer zum 15. zahlen kann..
Könnt ihr mir weiterhelfen was das heißt?