Monatliche Heizkosten?

6 Antworten

Du trägst das ein was du monatlich zahlen musst.

Bei sonstigen Wohnkosten kannst du Strom nur dann angeben, wenn du dein Wasser dezentral ( Boiler / Durchlauferhitzer ) erwärmen müsstest.

Sonst könnten da noch Kosten eingetragen werden die im Zusammenhang mit der Wohnung stehen, außer den normalen Abschlag für Haushaltsstrom.

Bei uns z.B. muss monatlich, Quartalsweise oder einmal jährlich ein Beitrag für die Abfallentsorgung gezahlt werden, dass gehört zu den sonstigen Wohnkosten und kann da eingetragen werden.

... muss ich da den netto betrag oder den brutto betrag aufschreiben?

Grundsätzlich bist Du ein "Endverbraucher" und nicht "umsatzsetuerabzugsfähig". Deshalb gibst Du immer BRUTTO an. Also inkl. der Mehrwertsteuer.

In Deinem Fall vermute ich jedoch:

Du hast einen Energieliefervertrag für Strom und Gas.

Für ALG2 ist aber nur das Gas interessant. >>> Heizkosten >>> Kosten der Unterkunft

Diese Gaskosten sind dann mit der MwSt (brutto) anzugeben.

Die Stromkosten sind gänzlich Dein "Privatvergnüngen" und im Bewilligungssatz das ALG2 enthalten.

Ausnahme: Du hast eine elektrische Warwasserbereitung. (dezentral über Strom)

Dann steht Dir ein Zuschuss zu. Etwa 10 € pro Monat für die erste Person. Aber dies ist je nach Gemeinde, Stadt bzw. Kreis unterschiedlich geregelt. (10€ sind also eine Hausnummer)

Oder ich täusche mit in der Motivation Deiner Fragestellung.

Gruß Dietmar Bakel

Woher ich das weiß:Hobby

Bei der Pauschale für dezentrale Wassererwärmung gibt es bundesweit keine Unterschiede.

Diese berechnet sich nach der Anzahl der Personen in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und dem jeweils individuellen Regelbedarfs für den Lebensunterhalt und dem Alter.

So steht z.B. einem Single derzeit 424 € Regelbedarf zu, da liegt der prozentuale Anteil bei 2,3 % , er würde also 9,75 € im Monat extra bekommen.

Bei einem alleinerziehenden mit einem Kind von 0 - 5 Jahren läge der Regelbedarf bei derzeit 245 €, da liegt der prozentuale Anteil bei 0,8 % , da kämen dann noch 1,96 € dazu.

6 - 13 Jahre 1,2 %

14 - 17 Jahre 1,4 %

Wenn ich mich nicht irre dann von 18 - 24 Jahre auch 2,3 % dann von derzeit 339 € Regelbedarf und wenn ein Paar in BG - lebt dann jeweils 2,3 % von derzeit jeweils 382 € Regelbedarf.

Die Heizkosten sollten in deinem Mietvertrag extra aufgelistet sein oder in der Nebenkostenabrechnung. Du mußt die Nebenkosten plus die Heizkosten angeben. Strom nur insoweit, als du damit heizt.

Nebenkosten hab ich. Heizkosten sind bei uns extern steht nicht auf mietvertrag

@malikelyas

Dann eben das, was auf der Heizkostenrechnung steht. Du kannst auch die Papiere mitnehmen und dir das vor Ort erklären lassen.

Strom ist keine H4 Leistung u musst du selbst zahlen.

Bei Heizkosten gibst du die letzte NK Abrechnung mit ab

Steht nicht auf mietvertag, weil wir extern bei einer stadtwerke bezahlen

@malikelyas

Ich hab nix von Mietvertrag geschrieben

Das was Du tatsächlich zahlst. Das ist Brutto.

Ob Du die Stromkosten angeben mußt weiß ich nicht, aber falsch kann es nicht sein.