Monatliche Gerätezuzahlung auch ohne Smartphone?

4 Antworten

Wurde ihr nicht ein Neu-Gerät offeriert oder eine bestimmte Summe zur Verrechnung (Gutschrift?).

Vielleicht sollte sich sich mal mit dem Anbieter in Verbindung setzen.

Sie hat mir soeben erzählt, dass Sie anscheinend eine Gutschrift i.H.v. 100€ für die Verlängerung erhalten hat. Demnach bewerte ich die Sache eher als aussichtslos. Dennoch wirkt der ganze Vertrag auf Grundlage des weiterhin bestehenden Gerätezuschlags als sehr irreführend und sollte mE mal durch den Verbraucherschutz geprüft werden.

@JolleSchmidt

Sicher, aber es ist durchaus bekannt, das Verträge, wenn sie nicht gekündigt werden, verlängert werden. Das Unternehmen ist nicht für die "Nicht-Handlung" des Kunden verantwortlich.

Man kann, manchmal sollte man auch, diese Verträge vorsorglich kündigen und einfach abwarten. Kurz vor Ende des Vertrages gibt es nämlich "nette" Angebote von der Kundenrückgewinnung. Wenn man also sowieso dort bleiben möchte....

Dieser Verträge dürfte, m.W.n., jetzt um 12 Monate verlängert worden sein?

Nach deiner Rechtsauffassung vielleicht , aber das ist schon richtig so.

Der Vertrag bleibt wenn man ihn nicht verändert und nichts macht 1 Jahr weiter bestehen , wenn du ihn so verlängerst bleibt er auch so.

Im falle einer Vertragsänderung oder einer neuen Smartphonewahl wird der Preis angepasst und der Vertrag für 2 Jahre verlängert.

Das steht aber alles im Vertrag den man sich beim Abschluss natürlich Satz für Satz durchgelesen hat weil nur Deppen was abschliessen wo sie nicht wissen was sie zahlen müssen.

Ich selbst lese sowas zum Nerv des Servicepersonals immer relativ aufmerksam durch...meine Freundin leider nicht :D! 

Rückbuchen würde ich auf keinen Fall anraten, Telecom Firmen sind da knallhart, schicken kostenpflichtige Mahnung und sind ganz schnell mit dem Verkauf der Forderung an ein Inkassounternehmen. 

Folge: noch mehr Kosten und negativer Schufaeintrag. Und werd den mal los ! selbst wenn du einen Rechtsstreit (noch mehr Kostenrisiko) gewinnst.

Die Verträge sind bei allen Anbietern ähnlich. Man zahlt eben nicht x Euro für 24 Monate und danach wird es automatisch billiger. Geht mal davon aus, dass die haben "wasserdichte" Konditionen und ABGs haben.

Der Tarif lautet z.B. 30 Euro, Mindestlaufzeit 24M, Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Und als Sonderkondition ein iphone "geschenkt". D.h. ohne fristgerechte Kündigung bleibt es teuer. Normalerweise kann man bei der Verlängerung einen neuen Tarif wählen, entweder mit neuer Hardware, oder günstiger ohne. Wenn man aber zu spät verhandelt, ist die Mindestlaufzeit 12 Monate länger, aber das müsste die am Telefon gesagt haben, und zur Bestätigung auch schriftlich bestätigt haben incl Widerrufsrecht. 

Da ich davon ausgehe, das Bestätigung und Widerrufsrecht ordnungsgemäss zugestellt wurde .. stehen die Chancen wohl sehr schelcht, hier Einspruch einzulegen. Lieber noch mal alles durchlesen, und ggfs anrufen, ob eine Änderung möglich ist. Oder online die Vertragsdaten einsehen.

Vielen Dank für die Antwort, allerdings widerspreche ich in einigen Punkten.

(1) Eine Lastschrift stornieren, wenn diese ungerechtfertigt ist, stellt kein Problem dar und darf zwangsweise auch nicht zu einem negativen Schufaeintrag führen. Hat man der Handrechnung widersprochen, muss der Provider dies hinnehmen, bis die Rechtmäßigkeit festgestellt wurde. Ein Schufaeintrag darf zumal auch erst erfolgen, wenn man mit 2-3 Monatsbeiträgen in Rückstand ist. 

(2) Der Vertrag um den es geht beinhaltet diesbezüglich genau 10€ als Gerätezuzahlung, für ein Smartphone, was gar nicht existiert. Demnach hat das nach meiner Auffassung nichts mit einer Sonderkondition in Form einer einmaligen Beigabe ala. iPhone zu tun. 

@JolleSchmidt

Wenn die Firma der Rückbuchung zugestimmt hat, kommt ja bald die Gutschrift und alles ist gut. Da es aber keine Teilrücklastschrift gibt, bist du dann trotzdem im Minus und bekommst eine Mahnung mit Lastschriftrückgabegebühren. Wenn es aber noch geklärt werden muss, ist es keineswegs so, dass der Unternehmer dann abwarten muss, ob der Kunde nun geneigt ist, zu zahlen oder nicht. 

Dass der Schufeintrag nicht bei der ersten Mahnung kommt, ist klar, aber wenn du die Mahnung ignorierst, und die 2te, dann kommt die Inkasso Firma .. und falls du inzwischen einen Anwalt beauftrag hast, kann es sehr wohl passieren .... 

Also: beschweren, Antwort abwarten, und nicht wegen ein paar x 10 Euro den grossen Aufstand machen ist wirklich der beste Rat den ich geben kann.

Ja, ist es, wenn das Gerät abbezahlt wurde. Widerspruch einlegen, ggf Rechtsanwalt. Hier geht es ums Prinzip.