Ich wurde die Treppe runtergeschubst und musste deswegen im KH operiert werden. Soll ich jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung machen?
Moin, ich wurde von jemanden die Treppe runtergeschubst und musste deswegen im KH operiert werden. Jetzt will mich derjenige nochmal schlagen! Soll ich ihn wegen Körperverletzung anzeigen?
6 Antworten
Wenn man die Treppe runtergestoßen wird, dass man anschließend operiert werden muss, sollten Deine Eltern eine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung machen. Solltet Ihr beide noch nicht strafmündig sein, wird sich hier das Jugendamt einschalten. Du solltest bei der Strafanzeige mit dabei sein und ganz deutlich sagen, dass Du weiterhin bedroht wirst. Auch Jugendliche unter 14 dürfen nicht ohne Folgen davon kommen,wenn sie derart aggressiv vorgehen. lg Lilo
bin 21 er ist 23
Sag der Polizei bescheid und falls er das im Chat gesagt hat zeige die SMS. Schau das du möglichst mit Freunden unterwegs bist oder lass dich fürs erste meist von deinen Eltern abholen.
LG
Noch einmal anzeigen wegen Bedrohung. Dabei könnte er seine Bewährung verlieren.
Deine Krankenkasse wird sich sowieso melden, wegen der Kostenerstattung
Dann nennen wir es eben Zeugenbeeinflussung. Das würde bei einer Untersuchungshaft Verdunkenlungsgefahr bedeuten.
lol, lustiger Einwand
Erstens ist es für den Täter nicht strafbar Einfluss zu nehmen,
zweitens darf die Untersuchungshaft nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Und hier geht es nicht um ein Verbrechen, sondern nur um ein Vergehen, bei dem lediglich eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe zu erwarten ist.
Drittens und ausschlaggebenderweise ist aus der Androhung ihn nochmal zu schlagen kein Hinweis da drauf, dass er damit die Tat verdunkeln will und vor allem, nicht dass er überhaupt die Möglichkeit hat, die Tat zu verdunkeln. Mit der Anzeige hat der Fragesteller bereits Angaben zur Tat gemacht und er liegt bereits im Krankenhaus, so dass die Folgen der Tat von den Ärzten beweissicher Dokumentiert wurden.
Der Polizei sind leider die Hände gebunden hier etwas gegen den Täter zu unternehmen. Das was die Polizei lediglich machen wird, ist den Fragesteller da drauf hinweisen, dass der Täter mit der Drohung keinen Straftatbestand erfüllt hat und sie erst dann was machen kann, wenn er ihn wirklich erneut geschlagen hat.
noch mal anzeigen
hast du auch zivilrechtliche forderungen?, das auch nicht vergessen
ich bin ein wenig neidisch, seit ich volljährig bin, hatte ich keine prügelei mehr
ich verklage so gerne andere menschen
Der Polizei Bescheid sagen...
Der Tipp, währe gut, wenn den mal eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB vorliegen würde. Das ist aber gar nicht der Fall