Moin, darf der Vormieter bei Übernahme seiner Ebk noch zusätzlich zum Wert der Küche, Arbeitszeit (Privat) für den Aufbau berechnen?

8 Antworten

Bei Übernahme von Möbeln beim Umzug steht es jedem frei zu verhandeln. Wenn du die Möbel nicht willst muss er diese Ausbauen und anderweitig loswerden

 Mach ihm ein Angebot, wieviel du bereit bist für die EBK auszugeben. 

Der Zeitwert der Küche berechnet sich über 20 Jahre. Allso z.b. 5000 € Küchenneupreis nach 4 jahren währ noch etwa 4000 wert.

Natürlich kann man dann noch Mängel ( ausgebrochene Ecken etc.) Abziehen.

Der Zeitwert der Küche berechnet sich über 20 Jahre. Allso z.b. 5000 € Küchenneupreis nach 4 jahren währ noch etwa 4000 wert

Wie kommst du denn auf deine Zahlen, die sind m.E. nicht aktuell.

Lass dich nicht übers Ohr hauen, denn der Vormieter hat die Küche ja für sich eingebaut, damit er sie nutzen konnte, aber die Einbaukosten kann er m.E. nicht auf dich als Nachmieter abwälzen.

Abgesehen davon beträgt die Wertminderung im 1. Jahr 25 % und in den Folgejahren je nach Zustand  5 bis 10 %.

Mach dem Vormieter ein für dich angemessenes, nicht zu hohes Angebot, wenn er das nicht akzeptiert, muss er die Küche auf seine Kosten abbauen (lassen).


Der Vormieter verlangt Betrag xy. Der Nachmieter einigt sich mit ihm oder der Vormieter muss die Küche mitnehmen. Wie sich der gewünschte Betrag des Vormieters zusammensetzt ist zweitrangig. Wenn der Nachmieter sich dann lieber eine eigene Küche einbaut, ist das seine Entscheidung. Ausnahme: Man bekommt die Wohnung (den Mietvertrag) nur dann wenn man die Küche zu vorgegebenen Konditionen übernimmt. Dann muss der Nachmieter entscheiden wie gerne er die Wohnung haben möchte.

Der Mietvertrag beinhaltet keine Verpflichtung zur Übernahme der Küche und ist bereits unterschrieben. Die Vermietern hat auch überhaupt nichts mit dem Verbleib der Küche zutun. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen die Küche zu einem gerechtfertigten Preis abzukaufen, nur sehe ist die Kosten für einen Privaten Einbau nicht ein. Meine Frage wäre dann noch ob es für sowas eine Rechtsgrundlage gibt? Man kann sich ja nicht einfach als Privatperson Arbeitsstunden für eine Tätigkeit aufschreiben, für die man nicht "qualifiziert" ist.

@PingPong1987

Meine Frage wäre dann noch ob es für sowas eine Rechtsgrundlage gibt?

Nein, der Vormieter darf verlangen was er möchte. Du kannst ihm anbieten, was Du geben würdest. Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, nimmt er die Küche eben mit. Geh aber mal davon aus, dass eine neue Küche Dich deutlich mehr kosten wird und auch Lieferzeit hat. Was will er für die Küche insgesamt haben? Wie war der Neupreis? Wie alt ist die Küche? Ist sie gut in Schuss und gefällt sie Dir?

@Gerneso

Wie gesagt, ich übernehme gerne die Küche! Diese soll 2100€ kosten. Als ich dann die Quittungen eingesehen habe, sind mir noch diese merkwürdigen Kosten für den Aufbau aufgefallen. Die Vormieter berechnen dabei 40 Arbeitsstunden (privat). Und genau das sehe ich nicht ein zum Wert der Küche einzurechnen.  

@PingPong1987

Was war der Neupreis der Küche? Wenn Du weniger als 2100 Euro zahlen möchtest, mach halt ein Gegenangebot - auch auf die Gefahr hin, dass Du dann keine Küche hast.

Er darf viel Verlangen.. du musst sie ja nicht übernehmen wenn dir die Konditionen nicht gefallen.

Biete ihm einen geringen Betrag für die komplette Küche inkl des damaligen Einbaues. Wenn er damit nicht einverstanden ist soll er die Küche ausbauen. Und zwar sofort. Er wird dir die Küche zu einem günstigen Preis überlassen. Der Knabe versucht es halt euch abzuzocken.