Möglichkeiten selber ein Vollzeitstudium zu finanzieren?

6 Antworten

1. Bafög

2. Bildungskredit

3. Nebenbei als Werkstudent arbeiten

4. Die Eltern auf Unterhalt verklagen, da diese dich unterstützen MÜSSEN! Dein Vater muss dir ja nicht die vollen 735€ geben. Handelt einen Deal aus. Er gibt dir 400 und du arbeitest noch nebenbei, wie viele andere, auf 450€ Basis oder als Werkstudent.

Was dein Vater möchte oder nicht möchte ist erstmal irrelevant. Er ist nach dem Gesetz her verpflichtet dich bis zum Ende deiner ersten Ausbildung zu unterstützen. Wobei BAföG vorrangig vor Unterhalt zu beantragen ist. Es sei denn, es ergibt sich schon so, dass du absolut keinen Anspruch auf BAföG hast, da er zu viel verdient.

Sollten deine Eltern also finanziell in der Lage sein dir Unterhalt zu zahlen und für BAföG zuviel verdienen, dann errechnet sich dein Anspruch (solange du Zuhause wohnst) nach der Düsseldorfer Tabelle. Wohnst du in einer einer eigenen Wohnung oder WG etc., dann beträgt dein Anspruch 735,- Euro.

Sollte dein Vater also weiter den Grundsatz verfolgen:

dass er seine Ersparnisse für sowas nicht geplant hat

dann wird es zwangsläufig in einem Drama enden, da du deine Ansprüche dann ohne Gericht nicht durch setzen können wirst.

Du kannst und solltest dich mal mit deinem Vater hinsetzen und versuchen ein ordentliches Gespräch zu führen. Zur Zeit wohnst du wahrscheinlich noch zu Hause und er gewährt dir den Unterhalt in Form von Kost und Logis. Zudem erhalten deine Eltern das Kindergeld für dich. Du bist ein privilegiertes volljähriges Kind und stehst im Unterhaltsrang auf Platz 1. Wenn du mit der Schule fertig bist und studierst, dann steht deine Mutter im Unterhaltsrang vor dir, so denn sie unterhaltsbedürftig ist.

Wenn er Unterhalt zahlen kann und muss, dann kann er sich auch nicht darauf berufen, dass du dir einen Nebenjob suchen kannst. Schüler, Azubis und Studenten sind nicht verpflichtet sich einen Nebenjob zu suchen. Man kann selbstverständlich den unterhaltsverpflichteten Eltern entgegen kommen. Aber das ist freiwillig. Es gibt auch nicht die oft angeführte Altersgrenze bis 25! Wenn du ein Studium wählst, welches lange dauert und du dann 25 oder älter bist, dann steht dir immer noch Unterhalt zu. Kindergeld gibt es bis 25. aber das ist eine andere Geschichte.

Deswegen schlage deinem Vater erstmal vor, dass du einen BAföG Antrag stellen wirst und dann sieht er ja, inwieweit du ihn in die Pflicht nehmen kannst. Einen Check kannst du jetzt schon machen, indem du das Ganze mal durch den BAföG Rechner grob ausrechnest. Vielleicht haben sich die Ansprüche so schon erledigt...

https://www.bafög.de/

Vielleicht wird es deinem Vater auch dadurch deutlich, dass du ihm vorrechnest, dass er dich ja jetzt auch unterhält durch Miete, Strom, Essen, Trinken etc. Und wenn es dein Studium erlaubt, dann kannst du ihn durch einen Ferienjob natürlich finanziell entlasten, wenn es ihm nur ums Geld geht.

Solange du noch keine 21 bist, kannst du auch das Jugendamt mit einer genaueren Berechnung "beauftragen". Das würde ich aber erstmal alleine versuchen, da die Gefahr besteht, dass sich dein Vater dann gleich in die Ecke gedrückt fühlt.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Wohnst du weiterhin bei deinen Eltern oder ziehst du aus?

Ich weiß ich könnte Bafök und Unterhalt verlangen.

Bafög wird nicht von den Eltern "verlangt", sondern auf Antrag genehmigt oder nicht.
Wenn deinen Eltern die finanziellen Mittel fehlen, kannst du Bafög erhalten. Dafür wird aber im Antrag auch nachgefragt und geprüft und deine Eltern müssen diese Auskünfte erteilen.

Noch vor dem Bafög sind nämlich die Eltern unterhaltspflichtig und zwar bis Abschluß der ersten Ausbildung/des Studiums.

Eine eigenständige Vollfinanzierung eines Studiums (bei Auszug, also mit eigener Unterkunft etc.) ist kaum möglich, wenn das Studium nicht darunter leiden soll - und das wird es zwangsläufig.

Ob dein Vater seine Ersparnisse "für sowas nicht geplant" hat, ist völlig irrelevant, du hast einen Anspruch darauf und das wird dein Vater auch wissen.

Bafög ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Einfach "verlangen" ist da nicht.

Deine Eltern sind verpflichtet, Dich bis zum Ende der ersten Ausbildung nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen. "war nicht dafür vorgesehen" zählt als Argument nicht.

Nun ist mein Studium schon eine Weile her, aber ich habe mich komplett selbst finanziert. Ich habe BaföG bekommen und in den Semesterferien gearbeitet. War nicht leicht, aber ging. Das müsste doch heute auch noch machbar sein.

liavah  19.05.2019, 11:54

So läuft das heute auch noch. Aber: Wenn du Bafög erhalten hast, dann hast du dich ja eben nicht "komplett selbst finanziert".

Und der Fragesteller will dies ohne Bafög/Unterhalt tun - das halte ich für absurd, zumal die Eltern verpflichtet sind.

Mafalda1966  19.05.2019, 14:36
@liavah

Meine Eltern hatten mit dem BaföG nichts zu tun. Es wäre Quatsch, darauf zu verzichten.