Möglichkeit zum Waschen in Mietwohnung

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Natürlich ist es Dein Recht. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Möglichkeit zum Wäschewaschen besteht. Wenn der Vermieter nicht dafür sorgt, hast Du die Möglichkeit Dir über die Verbraucherberatung, einem Mietverein oder einem Rechtsanwalt (Mietrecht) zu informieren, was Du in so einem "eingeschränketen" Mietfall für Möglichkeiten hast Dich zu wehren bzw. Deine Ansprüche geltend zu machen.

so wie ich den Frager/die Fragerin verstanden habe, hat sie zwar Platz für eine Waschmaschine, aber nicht in den Räumen ihrer Wohnung wo der Wasseranschluß besteht. Was soll dann die Verbraucherberatung oder ein RA ausrichten?

Mein Problem ist dass ich in der Wohnung zwar platz hätte, aber nicht in den Räumen mit Wasseranschluss!

na, da mußt Du halt in den Räumen mit Wasseranschluß, z.B. Bad oder Küche halt Platz für eine Waschmaschine schaffen.

Der Vermieter ist schließlich nicht verpflichtet, den Wasseranschluß dorthin zu legen, wo Du Platz hast.  :)

 

Was steht denn diesbezüglich im MV? Ist dort die Nutzung einer Waschküche erwähnt?

Dann hast du auch das Recht diese nutzen zu können.

Ein Anschluss und der Gebrauch einer Waschmaschine gehört heute eigentlich zum Standard und sollte in jeder Wohnung gegeben sein. Frag doch die Nachbarn wie die das machen.

nein.... es gibt kein recht, da du jederzeit eine waschmaschine anschließen kannst.... dazu holst du dir im baumarkt ein dementsprechendes ventil, bzw einen neuen siphon mit extra ablauf und integrierst diese also entweder in küche oder bad....

 

das ist alles ein leichtes, nachdem du aber schon allein die frage stellst... lass das ventil von jemanden setzen der ahnung hat ;)

Nein hast du nicht, es muss nur einen Platz geben wo du deine Waschmaschiene abstellen darfst, und natürlich benutzen kannst, jedoch ist es egal wo, das darf sich der Vermieter aussuchen.

Lg Steve

Das meinte sie aber doch. Also dass sie überhaupt irgendwo waschen kann- entweder in der Wohnung, oder in der Waschküche