Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Darknet-Drogenbestellung?
Swim hat vor einem Jahr größere Mengen Opiate und Amphetamine im Darknet bestellt (mit größere Mengen meine ich nicht jenseits des Eigenkonsums, aber Eigenkonsum für sich selbst und 2-3 Freunde). Scheinbar sind die Bestelldaten irgendwie in die Finger der Polizei geraten. Vor 3 Wochen fand bei Swim eine Hausdurchsuchung statt. Gefunden wurde lediglich ein kleines Tütchen Gras (0,5g - 1g). Außerdem musste Swim einen Urintest machen, der positiv auf THC ausfiel (auf alle anderen Substanzen negativ).Angenommen, die einzigen Anhaltspunkte, die der Staatsanwaltschaft vorliegen sind die Bestelldaten des Darknet-Händlers. Welche Konsequenzen wird dies haben? Der zuständige Beamte sprach davon, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Strafbefehl hinauslaufen wird. Mit wie vielen Tagessätzen muss Swim rechnen?Swim ist 20 Jahre alt, beginnt in einigen Monaten ein Studium und hat keine Vorstrafen. Er wurde zwar ein Mal als Beschuldigter vorgeladen, weil er angeblich geringe Mengen Cannabis gekauft hat, dieses Verfahren verlief allerdings im Sande.Wie Hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Swim in den nächsten Wochen Post von der Führerscheinstelle bekommt? Swim hat bei der Hausdurchsuchung keinerlei Aussagen gemacht, allerdings die Frage, ob er ein Fahrzeug geführt hätte in den letzten Tagen verneint.
4 Antworten
Strafrechtlich hat Swim eher nichts zu befürchten , evtl. eine Geldstrafe im unteren Bereich 10-40 Tagessätzen .
Allerdings wird mit ziemlicher Sicherheit der Fund nach § 2 Abs.12 STVG der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gemeldet .
Hier sieht sich Swim dann Maßnahmen nach § 14 FEV gegenüber .
Na der Täter ist Angeklagte, der Darknet-VK ist Zeuge und die Staatsanwaltschaft klagte an.
Je nach Glaubwürdigkeit des Zeugen, Nachweise einer Zahlung.....,, Vorstrafen
wertet das ein Richter.
Und die Zulassungstelle wertet selber und im Zweifel orden die einfach eine MPU an
Die Lottozahlen wären 7-15-16-1-7-5
Anwalt: Mit einem guten Anwalt kann das mit dem Führerschein evtl. verhindert werden.
cheerio
Allein der Kontakt mit Opiaten führt zwingend zur Anordnung einer MPU. Dafür muss man kein Fahrzeug geführt haben.
Welche Strafe zu erwarten ist, kann man seriös nur beurteilen, wenn man konkret weiß, um welche Drogen es geht, welche Mengen es je Bestellung waren und wie viele Bestellungen es gab. Jedenfalls können die Bestelldaten des Händlers für eine Verurteilung sehr wohl ausreichen.