Möchte zwei nebeneinanderliegende Wohnungen zusammenlegen, hat das jetzt Auswirkungen auf die Parifizierung?

4 Antworten

Eine Wohnungszusammenlegung muss in der WEG genehmigt werden. Im Normalfall hättest du also dadurch doppelte Belastungen beim Hausgeld. Doppelte Zahlergebühren u.s.w. Es empfiehlt sich auch das in der Teilungserklärung als Vereinbarung zu hinterlegen um Doppelzahlungen (pro Wohnung) zu vermeiden.

Ich kenne einen Fall einer Zusammenlegung die zwei verschiedene WEGs betroffen hat. Da ging das leider nicht. Hier wird das Hausgeld bezahlt als wären es zwei getrennte Wohnungen.

.... und warum sollte der Verwalter einmal auf sein Honorar verzichten?

Es muss immer bezahlt werden, was der WiPlan hergibt, aber doch nie doppelt. Wie kommst Du auf so etwas?

danke, heisst das dass die beiden Wohnungen zwar verbunden werden konnten aber das Hausgeld weiterhin separat bezahlt wird? Wär für mich ja kein Problem. Die Frage ist ob da auch eine Änderung der Parifizierung damit verbunden ist?

@53Ingeborgx

... wieso denn separat? Es wird so bezahlt wie es im WiPlan steht und gut ist.

Wer sollte parafizieren und diese Orgie auch noch bezahlen und bei einem Verkauf alles zurückdrehen, also erneut?

@schleudermaxe

ok das schaut gut aus, ich hatte nämlich befürchtet dass da ein Änderung der Parifizerierung droht

Die Frage ist, ist es eine Tragende Wand oder nicht und wem gehört die Wand.

Eigentum? Theoretisch kannst du im Haus Machen was du willst, wenn es dir übern Kopf zusammenbricht bist du selber schuld.

Bei einer Tragenden Wand sollte man immer einen Statiker beauftragen und man braucht natürlich das einverständnis des Eigentümers.

Bei einer nichttragenden Wand braucht man keinen Statiker, dennoch das Einverständnis des Eigentümers

Da muss zuallererst mal die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Und so lange die Teilungserklärung nicht geändert wird, bleibt alles wie vorher. Nur halt mit 'nem Loch in der Wand...

... TE kann nur ergänzt werden, und solche Kosten dafür sollte sich kein Eigentümer antun!

die Eigentümergemeinschaft hat zugestimmt. Das Problem ist wenn der Türdurchbruch genehmigt werden soll ob sich nicht dann die Eigentumsanteile ändern?

@53Ingeborgx

... muss sie ja auch, so der BGH. Sie hat gar keine Potenz etwas anders zu bestimmen.

Und warum sollten sich die MEA ändern? Die Abgeschlossenheitserklärung bleibt doch wie bisher!

@schleudermaxe

Was ist eine Abgeschlossenheitserklärung?

@53Ingeborgx

.... die Anzeige an das Bauamt über die Wohnung, dass es eine ist.

... nein, natürlich nicht.

Der Verwalter wird auch nicht auf sein Honorar verzichten, da bin ich mir sicher.

Es gibt ja auch weiterhin 2 Hausgeldabrechnungen, für jede Wohnung eine, und auch zwei Grundsteuerbescheide.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung