Möchte mich selbstständig machen im Kartendesign ( Kleingewerbe), Idee geklaut? Urheberrecht

3 Antworten

Heißt das, die Karte die du gekauft hattest bzw die Firma die diese herstellt, hat es nicht patentiert? Naja... dann kann es zumindest nicht vor's Bundespatentgericht gehen. Aber Urheberrecht kann m.W.n. auch im Zivilverfahren geahndet werden, wenn derjenige dagegen Einspruch einlegt. Auch wenn du nicht genau das Gleiche machst (dann hättest du ganz sicher Probleme), könnte es sein, dass die andere Firma dich als Konkurrent ansieht. Ich weiß nicht genau wie da die Lage rechtlich ist, im Zivilverfahren. Sie könnten ja nachweisen, dass sie vor dir diese Karten schon produziert haben. Da du es aber nicht geanu kopieren willst, könnte das auch gut gehen. Gibt ja viele Firmen die ähnliche Sachen machen... ;-)

keine Firma, eine Frau die das zuhause als Kleingewerbe macht allerdings ist diese Art von Karte nur eine die sie anbietet . Sie hat noch zig andere Sachen die mit Druck zu tun haben.

@Louisa0901

Und wenn du dich einfach mal mit ihr in Verbindung setzt und nachfragst? ;-) Das könnte vorbeugen!

@Liluen

das ist wieder Konkurenz ich denke da sagt sie sowieso nein.

Eine Idee wie "Ich zeichne lustige Bilder und schreibe lustige Texte und designe damit lustige Werke und drucke die auf Postkarten, z. B. zum 25. Geburtstag" ist nie und nimmer geschützt. Nach dem Urheberrecht höchstens der konkrete Text und das konkrete Bild.

Ein Design hingegen kann geschützt werden durch Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München - allerdings nicht als Patent, sondern als Geschmacksmuster, siehe dpma.de. Dort kann man auch recherchieren, welche Designs geschützt sind.

Mein Tipp: Das Design dieser Postkarte ist dort nicht geschützt!

Bliebe nur noch das Wettbewerbsgesetz (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG), das sagt:

"§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen Unlauter handelt insbesondere, wer [...] 9. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,

b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt [...]" http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html

Wenn also der verständige Abnehmer denken könnte, "Ah, diese Postkarte ist doch eine von dieser tollen Firma in München", ist aber eine von der Konkurrenz aus Dortmund, dann könnte, könnte evtl. ein Verstoß gegen das UWG vorliegen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich sehe hier das Urheberrecht nicht oder nur sehr entfernt tangiert... ich sehe hier eher Probleme mit dem UWG (§ 9). Eine " Idee " ist nicht einmal vor Gott geschützt...