Möchte in Probezeit kündigen, habe aber 4 Wochen Kündigungsfrist
Ich habe ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann: Seit Juni befinde ich mich in einem Angestelltenverhältnis. Die Probezeit beträgt 6 Monate, Die Kündigungsfrist (auch in der Probezeit laut Vertrag) beträgt 4 Wochen und geht nur bis zum Ende des Monats. Ich würde gene aus persönliche Gründen kündigen, möchte aber nicht 4 Wochen warten. Jetzt habe ich recherchiert, dass sich die Kündigungsfrist laut irgendeines Gesetzes während der Probezeit auf 2 Wochen beläuft. Jetzt bin ich verwirrt. Kann mir wer helfen und mich aufklären, welche Frist denn nun stimmt?
Grüße und Danke :-)
7 Antworten

es gibt ja noch die möglichkeit eines einvernehmlichen Auflösens des Arbeitsverhältnisses. Dazu einfach mal offen und ehrlich im Personalbüro vorsprechen.Ich würde keinem meiner Mitarbeitern,der nicht mehr bei mir arbeiten will (und dazu noch gute Gründe hat) Steine in den Weg legen.

§622 BGB regelt die Kündigungsfrist. Für dich entscheidend: §622 BGB Absatz 3 und 5 ... (3)Kündigungsfrist gesetzlich 2 Wochen, aber (5)einzelvertraglich Abweichung mögl.,wichtig: Kündigungsfrist von dir darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers.
Leider fehlt bei deiner Gesetzes Angabe der Rest ;-) Meiner Meinung nach und ich bin kein Jurist gelten die vier Wochen. Das müsste allerdings auch zum 15. d.M. gehen. Steht da zum Ende drin?

Ja leider. Vl hilft es ja zu reden und man kann was machen. Das ist natürlich echt schwierig, weil das Verhältnis an sich gut ist. Vielleicht kann ich ja bis 15 November kündigen....merci für die Antworten! :-)

Du bist in der Probezeit, was machst Du Dir grossartig Gedanken? Wenn Du unbedingt da weg willst, provoziere eine fristlose Kündigung (Beleidigung des Arbeitgebers, unentschuldigtes Fehlen etc.). Der Vorteil, Du erhälst (wenn Du Anspruch hast) ALG, da Du gekündigt wurdest. Wenn du selbst kündigst, musst Du mit einer 3-Monats-Sperre beim Arbeitsamt/ARGE rechnen.

Arbeitszeugnisse müssen der Arbeitsleistung entsprechen, und können ggf. angefochten werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit
MINDESTENS 2 Wochen Kündigungsfrist (zum Schutz des Arbeitnehmers), wenn 4 Wochen geregelt sind, dann ist das auch so.

Hallo Angieausberlin. Ich bin etwas spät dran, würde dir aber trotzdem gerne einen Rat geben. Als erstes würde ich mich an deiner Stelle erst mal mit den neuen Arbeitgeber in Verbindung setzen, ob du die Stelle überhaupt bekommst. Vielleicht wäre es in der Übergangsfrist erst einmal möglich, dass du bei jedem Arbeitgeber 20Std. arbeitest. Vielleicht willigt ja Dein jetziger Arbeitgeber ein, dass du das Arbeitsverhältnis früher beendest, wenn du ihm sagst, dass du aus finanziellen Gründen eine 40Std. annehmen möchtest. Du musst aber zumindest einen Vertrg unterschrieben haben, (1.Nov. oder früher) bevor du kündigst, sonst hast du am Schluss gar keine Stelle. Viel Erfolg.
Neee, das mit der Provokation laß mal sein. Du riskierst ein schlechtes Arbeitszeugnis. Und wenn du das nicht mitlieferst beim neuen Arbeitgeber, ruft der vielleicht dort an.