Möchte Cocktail mixen und Verkaufen. Coca Cola bzw.andere Marken darf ich ja nicht benutzen. Gibt es andere möglichkeiten die geschmäcker zu besorgen?

5 Antworten

Hmmm ich bin mir ziemlich sicher, dass es kein Problem ist.

Dass an Geschmäckern Urheberrechte bestehen können wäre mir völlig neu. "Geschmack" steht nicht in der Liste geschützter Werke von §2 UrhG. Die Liste ist zwar nicht vollständig. Aber so etwas wie eingetragene Geschmäcker, finde ich schon etwas abwegig.

Gerade bei Cola-Plörre würde ich wenn, dann aber entschieden vertreten, dass dieser Geschmack nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht.

Außerdem ist der Erfinder der ersten Coca Cola Mischung Frank M. Robinson bereits 1923 verstorben. Ein etwaiges Urheberrecht wäre deswegen am 1. Januar 1994 ausgelaufen.

Im Markenrecht gilt das gleiche. Es gibt zwar Hörmarken und Geruchsmarken. Von "Geschmacksmarken" habe ich aber noch nie etwas gehört. Sie stehen auch nicht in der Liste registrierbarer Marken beim Patent und Markenamt.

Cola für deinen Cocktail zu verwenden, dürfte deswegen problemlos möglich sein. Nur etwaige Markenzeichen von Coca Cola (Schriftzug, Logo, Werbespruch) darfst du natürlich nicht zur Werbung dafür einsetzen.

Coca Cola bzw.andere Marken darf ich ja nicht benutzen.

Warum solltes du die nicht benutzen dürfen. Wenn du sie ordentlich gekauft hast darfst du die natürlich auch in deine Cocktails mixen.

Sirup von Tip-Top vielleicht? Gibt's von Cola bis Waldmeister alles. Aber ist zum gewerblichen  Ausschank von Alkohol nicht eh eine Lizenz nötig? Andere Cocktailbars nutzen doch auch Cola?!

Du darfst die schon benutzen, nur nicht damit werben

Wieso solltest du keine Coca Cola benutzen dürfen? Jedes Getränk trägt irgendeine Marke, es sei denn du willst es selbst im Kellner herstellen...