möbliertes Zimmer fristlos kündigen nach Rausschmiss möglich?

8 Antworten

Wenn sie Dicht tatsächlich einfach vor die Tür gesetzt hat, sprich Dir die Nutzung der Mietsache entzogen, kannst Du sie nachweisbar auffordern Dir die Nutzung unverzüglich wieder zu gewähren. Kommt sie dem Nicht nach außerordentlich, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen.

Das Bild mit dem Schreiben ist leider zu klein.

Bei möblierten Zimmern innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten und von nur einer Person gemietet beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter, egal was im Vertrag steht, nur etwa 2 Wochen zum Monats ende. Sofern die Kündigung spätestens am 15. eines Monats dem Vermieter zugeht.

Wenn das Zimmer innert der Wohnung der V, liegt, kannst du lt. BGB bis zum 15. Mai dieses zum 31. Mai kündigen.

Wenn die Vermieterin selbst mit in der Wohnung wohnt, Dein Zimmer überwiegend mit ihren Möbeln ausgestattet hat und Du alleinstehend bist, könntest Du das Zimmer (em. § 549 BGB) zum Monatsende kündigen, vorausgesetzt, daß das Kündigungsschreiben bis zum 15. des Monats der Vermieterin zugestellt wird.

Mit welcher Begründung wurdest Du vor die Tür gesetzt? Eine mündliche (fristlose, als auch ordentliche) Kündigung seitens der Vermieterin wäre unwirksam.

Nun hat sie Dich aber vor die Tür gesetzt und Du könntest Sie wegen Entziehung der Mietsache auf Schadenersatz verklagen und Deinerseits die fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. aussprechen könntest. Am besten nachweisbar per Einwurfeinschreiben.

Für alles die das Bild nicht erkennnen können.

Im Bild steht:

... sprechen heute bei mir vor und fragen nach den ÖLeistungen für den Monat April und Mai.

Nach Sichtung des Programms ist aufgefallen, dass die Miete für Qickborn für die Monate April und Mai noch an ... ( Exvermieter) gegangen ist und ... dadurch je 300 DEuro (600) zu wenig an Leistungen bekommen hat.

... gebeten sich an ... zu wenden und zu bitten dass Frau.... ihr das Geld zurückzahlt..............


Meine Vermieterin hat mich vor die Tür gesetzt und verlangt von mir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten? Ist sie im recht oder nicht? 

Sehr wahrscheinlich nicht rechtens.

1. Muss sie schriftlich kündigen. 

2. Darf sie Dir den Zugang nicht verweigern sondern muss eine Räumungsklage einleiten, wenn Du  nicht ausziehst.

Du könntest Dir mittels der Polizei Zugang zu Deinen Mieträumen verschaffen.

Ich würde mich aber direkt auch oder an einen Anwalt wenden.

MfG

Johnny



Dann könnte zumindest eine fristlose Kündigung ( seitens der Vermietung ) zumindest in greifbare Nähe rücken, sofern Form, angemessene Frist zur Räumung und Begründung gewahrt bleiben. ( wenn ich jetzt mal vermute, dass die Gesamtmiete 2 x nicht eingegangen ist ) . Dann ist es aber eine fristlose Kündigung seitens der Vermietung und somit kann nicht noch im Nachgang auf 3 Monate Kündigungsfrist ( und somit weitere 3 Monate Mietforderung ) gepocht werden. Soweit mein Verständnis dazu. Die zwei bisher fälligen Mieten müssen natürlich beglichen werden. ( also auch vom Ex-VM zurückerstattet werden )

Du kannst machen, was immer Du willst. Egal ob mit oder ohne Mietvertrag ist so ein Mietverhältnis sittenwidrig.  Kein Schlüssel und ihre Klamotten in Deinem Zimmer...lächerlich. Das ist kein Miet-, sondern ein Sklavenverhältnis