möblierte wohnung, geringen schaden angerichtet, haftung?

8 Antworten

Die Haftpflicht zahlt in der Regel nicht für gemietete Sachen (schau in Deinen Vertrag, oder ruf an).

2 Brandlöcher sind - auch wenn klein - nicht unerheblich. Dir mag es egal sein, weil Du den Ursprung kennst. Aber einem möglichen Nachmieter ist das sicher nicht egal.

Du hast den Schaden verursacht, also musst Du ihn auch beseitigen. Das würde ich als Vermieter als selbstverständlich betrachten. Den Ausdruck "Geld rausschlagen" halte ich für sehr tendenziös. Damit unterstellst Du schon jetzt, dass sich der Vermieter unberechtigt bereichern will. Das kann so sein - muss aber nicht.

Rede mit dem Vermieter und einigt Euch auf einen Zeitwert. Dazu wäre es wichtig, zu wissen, was die Matraze neu gekostet hat (der Vermieter muss eine Rechnung haben, denn er hat den Betrag ja beim Finanzamt als Kosten angegeben).

wie in der ergänzung schon geschrieben: mein vermieter ist der "nachmieter".

prinzipiell ist und wäre es mir an seiner stelle nicht egal (es tut mir sogar wirklich leid), aber auch nicht der weltuntergang. ich habe als lösung vorgeschlagen, dass ich einen matratzenschonbezug kaufe. auf meine rechnung natürlich. aber bis jetzt hieß es nur: "hm, muss mal überlegen"

das mit dem "geld rausschlagen" war so gemeint: wenn ich die matzatze ersetzen muss, dann ja nur den zeitwert. mich hätte es interessiert, ob andere leute eher ein auge zudrücken, den zeitwert ordentlich abrechnen oder vielleicht eben versuchen mich abzuzocken. damit wollte ich meinem vermieter nichts unterstellen, nur mal die allgemeine tendenz prüfen ;)

der zeitwert ist für mich momentan schwer zu ermitteln. ich hab weder rechnung noch kaufdatum vorliegen. gibt es irgendwelche faustregeln, wonach ermittelt wird?

@pepinillo

Die Vermieterin muss eine Rechnung haben, denn sie muss ja die Mieteinnahme versteuern und kann die Steuerlast nur durch Rechnungen mindern.

Du kannst sie ja mal danach fragen mit diskretem Hinweis auf die Steuer - vielleicht fällt ihr dann ein, wo die Rechnung ist.

Ohne Rechnung gibt es auch kaum eine Faustregel, die zu absoluten Zahlen führt.

Am Besten ist es, wenn Du der Vermieterin einen konkreten Vorschlag machst:

Hat die Matraze ein Label mit Hersteller- und Modellangabe? Dann überprüfen, was die Matraze heute kostet. Schätze, wie alt sie sein mag (Liegekuhlen, Kantenform, Schwitzflecken) und mache ein Angebot von 20 - 30 %.

Wenn keine Hersteller- und Modellangabe vorhanden: Dann handelt es sich um ein preiswerteres Modell. Die kann man heute bei Aldi- und Lidl-Angeboten für knapp unter 100 Euro haben (in übrigens nicht von schlechter Qualität). Davon dann als Angebot die Hälfte = 50 Euro.

@user1673

ok, dann wirds im 50€ rahmen bleiben, das beruhigt schon mal. danke :)

Warum denken eigentlich immre alle, ein Vermieter wolle sich unrechtmäßig bereichern, wenn er Ersatz für vom Mieter verursachte Schäden fordert?

An deiner Stelle würde ich (wenn wieder im Angebot) eine Rollmatratze vom Aldi kaufen (kostet ca.70 €) und gut ist. Die sind nämlich ziemlich gut.

Wenn keine weiteren Schäden von dir verursacht worden sind würde ich die Einbehaltung der Kaution von 250 € für übertrieben halten.

nein, so war das von mir gar nicht gemeint.

ersatz ist ja in ordnung. ich habs kaputt gemacht, also steh ich auch dafür grade. sonst könnte ich es ihm ja auch einfach verschweigen und gut is.

ich muss ja aber nur den zeitwert ersetzen und nicht die komplette matratze. bzw eine matratze die dem zeitwert entspricht. und dieser zeitwert ist ja aber nicht festgelegt. also kann ein vermieter ja theoretisch mehr verlangen als gerecht wäre. ich weiß ja nicht wie viel er will.

mich hätte es interessiert, ob andere leute eher ein auge zudrücken, den zeitwert ordentlich abrechnen oder vielleicht eben versuchen mich abzuzocken. damit wollte ich meinem vermieter nichts unterstellen, nur mal die allgemeine tendenz prüfen ;)

wie würdet ihr das sehen, als vermieter?

Wer einen Schaden verursacht,muss auch dafür bezahlen.

Sicherlich muss man sich den Abzug einer Abnutzung gefallen lassen.

oder würdet ihr versuchen, geld rauszuschlagen?

Nein,ich würde mich mit dem Mieter einigen.

250€ kaution hab ich gezahlt, die können doch nicht komplett einbehalten werden, oder?

Das sehe ich auch so.Aber wie Dein Vermieter reagiert,weiß ich nicht.

und was sagt die haftpflicht dazu?

Anrufen,Falll schildern und fragen.

MFG

johnnymcmuff

Mietsachschäden beziehen sich nicht auf bewegliches Inventar der Wohnung (hier die Matratzen) Außerdem könnte man die Behnadlung mit dem Fönb als Vorsatz bezeichnen,. Die private Haftpflicht wird die Leistung ablehnen. Und der Vermieter wird seine Kaution dafür in Anspruch nehmen.

Auch dein Vermieter kann von dir nur eine Zeiwertentschädigung beanspruchen. Genau deshalb zahlt die Haftpflicht grundsätzlich den Zeitwert (wenn sie zahlt)

Wenn die nicht so groß sind und sowieso ein Bezug drauf kommt, wer soll es denn sehen. So lange es Dich persönlich nicht stört. Es macht ja niemand Kontrolle in Deiner Wohnung. Bis Du vielleicht mal dort ausziehst, vergeht eventuell noch einige Zeit (weiß ja nicht was Du vor hast). Dann kommt es natürlich auf die Zeit an, denn eine Matratze unterliegt ja schließlich dem Verschleiß, auch wenn ein Bezug drauf ist, da kann kein Vermieter verlangen, dass sie dann immer noch wie neu aussehen muss. War sie denn bei Deinem Einzug neu? Wenn ja, dann wird der Vermieter nach Deinem Auszug sicher auch wieder ne neue reintun. Falls sie neu war und Du schon bald wieder ausziehst, dann könnte er Dir event. was anhaben. Man zahlt aber als Mieter auch Versicherung, weiß nicht ob die so was auch übernehmen.

ich habe ein halbes jahr dort gewohnt und ziehe nächstes we aus.

neu war die nicht. aber ich habe es meinem vermieter schon gesagt. wollte nicht noch größeren ärger wenn das hinterher rauskommt...