Möbel wasserschaden, rausstellen vor Gutachter

3 Antworten

Der Vermieter hat recht,solange der Gutachter der Versicherung nicht da war,lass die Küchenmöbel an Ort und Stelle stehen.

Aber setz dich mit der Versicherung des Vermieters in Verbidung,und drohe denen mit einer zusätzlichen Schadenersatzforderung,da durch die Feuchtigkeit mit einer Schimmelbildung zu rechnen ist,und die Küche somit nicht für dich nutzbar ist,und außerdem eine Gesundheitsgefährdung besteht.

Die alte Küche ist abgebaut und steht zusammengestellt in der Ecke, sie ist nicht mehr nutzbar, hatte Schimmel an Besteck und anderen Teilen die sogar gewaschen waren .

Versicherung hatte ich angeschrieben via mail aber null Antwort. Hatte dann Schriftlich eine Ablehnung bekommen weil die Versicherung meinte das der Vermieter nur ne Haftplicht hat... Vermieter wollte sich drum kümmern weil es nicht stimmt nach seiner Aussage .

Einer ne Idee wie ich das alles beschleunigen kann ?

So blöd wie es ist : ich würde bis der Gutachter da war alles an Ort und Stelle lassen. Wenn Du es rausstellst könnte der GA ein falsches Bild bekommen--sprich Dir unterstellen beim Wasserschaden noch nachgeholfen zu haben.

Deshalb lieber was gegen den Gestank machen und durchhalten. Druck ausüben damit der GA schnell kommt wäre noch eine Option. Viel Glück LG

Wenn du die Möbel auf die Terrasse stellst, könnte man unterstellen, dass die Möbel von der Witterung aufgequollen sind. Und dann wird die Versicherung mit Sicherheit nichts bezahlen. Lass die Möbel in der Wohnung, im Trockenen, dann musst du wegen der Zahlung keine Sorge zu haben.

Hallo, der Vermieter hat mir mitgeteilt das die Gebäudeversicherung nicht für aufkommt und das es meine Hausrat übernehmen soll,die hab ich ned.

Schei.ße, ich weiß nicht wirklich weiter.

@lampe13333

Hallo lampe 13333!!

Selbst wenn die Gebäudeversicherung nicht greift, hat doch der Vermieter eine Hausratversicherung. Er ist für den einwandfreien Zustand der Immobilie verantwortlich, was Stromleitungen, Wasserleitungen und so betrifft.

Wenn der Wasserschaden wegen Materialermüdung oder dergleichen entstanden ist----muß die Hausrat des Vermieters dafür aufkommen--nicht Deine eigene. Nur wenn der Schaden durch Deine Unachtsamkeit passiert sein sollte ,ist auch Deine eigene Hausratversicherung zu beanspruchen. LG Billigirl