Möbel vom ex?

1 Antwort

Leider hast du die Pflicht, mit dem dir anvertrauten Gut sorgsam umzugehen.

Du kannst selbst darauf aufpassen, oder du kannst es bei Bekannten oder bei einer Firma einlagern lassen.

Die Kosten, die dir dafür entstehen, kannst du vom Eigentümer des Gutes zurückverlangen - mit großer Aussicht auf rechlichen Erfolg (auf finanziellen, das kommt auf seine Lage an :-).

Dummerweise geht es so allen Vermietern. Aber zum Glück auch: So kann auch dein zukünftiger Ex nicht einfach deine geerbte Kuckucksuhr wegwerfen, wenn du bei ihm ausgezogen bist :-).

Gruß aus Berlin, Gerd