Möbel vom ehemaligen Hausbesitzer wurden mit Absprache im Haus weiterhin gelagert, wie lange darf dies dauern und wie werde ich die Möbel los?

2 Antworten

Ich weiß nicht (!) ob man rechtlich auf der sicheren Seite ist:

Ein Bekannter mit einem ähnlichen Problem hat via Einschreiben eine Frist gesetzt und gleichzeitig mitgeteilt, er gehe davon aus, dass die Dinge über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen, wenn sie nicht abgeholt werden (oder man sich über eine andere Regelung einigt).

Der Bekannte hat die Sachen folgenlos über den Sperrmüll entsorgt (ist etwa 15 Jahre her).

Die Alternative, die Sachen kostenpflichtig auszulagern, hat er nicht in Erwägung gezogen, weil er davon ausgegangen ist, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Je nach Wert der Möbel, sollte man sich vielleicht besser von einem Anwalt beraten lassen.

Art, Dauer, Kosten und Beendigung der Lagerung sind Bestandteil der Abmachung! Wurde dazu nichts vereinbart, dauert die u.U. unentgeltlich ewig!

Im Text steht, "wie mündlich besprochen", wir besprachen, dass in diesem Jahr die Möbel abgeholt werden.

Im Endeffekt steht da Aussage gegen Aussage.

Verstehe ich das richtig, ich habe in diesem Fall keine Rechte?

@Enna68

Sofern besprochen ist, dass die Möbel binnen Jahresfrist abgeholt werden, setzen Sie dem säumigen 'Eigentümer eine letzte kurze Frist zur Entfernung und drohen Sie für den Fall dass die Frist fruchtlos verstreicht mit einer Räumungsklage.

@schelm1

Was wäre in diesem Fall denn eine kurfristige Frist?

Das was Vanelle geschrieben hat, finde ich vielleicht mit Kopplung einer Frist gar nicht verkehrt, Räumungsklage ist halt so eine Sache, da ich ja nicht beweisen kann, was wir besprachen.

@Enna68

14 Tage