Möbel vom ehemaligen Hausbesitzer wurden mit Absprache im Haus weiterhin gelagert, wie lange darf dies dauern und wie werde ich die Möbel los?
Hallo Zusammen,
im letzten Jahr kaufte ich ein Haus. Im Nebengelass wurden Möbel des ehemaligen Hausbeitzers deponiert. Schriftlich festgehalten wurde, dass die Möbel, wie mündlich besprochen, bis auf Weiteres stehen bleiben dürfen. Mittlerweile ist über ein Jahr vergangen und Ende Juni teilte ich dem ehemaligen Hausbesitzer mit, dass bis Ende August die Möbel abgeholt werden müssen, da ich eine weitere und eigene Verwendung für das Nebengelass habe.
Daraufhin kam keine Reaktion mehr.
Wie ist nun das Prozederre? Ich möchte nicht kostenlos deren Möbel bis zum Nimmerleintag hier stehen haben.
Danke für eure Antworten :)
2 Antworten
Ich weiß nicht (!) ob man rechtlich auf der sicheren Seite ist:
Ein Bekannter mit einem ähnlichen Problem hat via Einschreiben eine Frist gesetzt und gleichzeitig mitgeteilt, er gehe davon aus, dass die Dinge über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen, wenn sie nicht abgeholt werden (oder man sich über eine andere Regelung einigt).
Der Bekannte hat die Sachen folgenlos über den Sperrmüll entsorgt (ist etwa 15 Jahre her).
Die Alternative, die Sachen kostenpflichtig auszulagern, hat er nicht in Erwägung gezogen, weil er davon ausgegangen ist, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Je nach Wert der Möbel, sollte man sich vielleicht besser von einem Anwalt beraten lassen.
Art, Dauer, Kosten und Beendigung der Lagerung sind Bestandteil der Abmachung! Wurde dazu nichts vereinbart, dauert die u.U. unentgeltlich ewig!
Sofern besprochen ist, dass die Möbel binnen Jahresfrist abgeholt werden, setzen Sie dem säumigen 'Eigentümer eine letzte kurze Frist zur Entfernung und drohen Sie für den Fall dass die Frist fruchtlos verstreicht mit einer Räumungsklage.
Was wäre in diesem Fall denn eine kurfristige Frist?
Das was Vanelle geschrieben hat, finde ich vielleicht mit Kopplung einer Frist gar nicht verkehrt, Räumungsklage ist halt so eine Sache, da ich ja nicht beweisen kann, was wir besprachen.
14 Tage
Im Text steht, "wie mündlich besprochen", wir besprachen, dass in diesem Jahr die Möbel abgeholt werden.
Im Endeffekt steht da Aussage gegen Aussage.
Verstehe ich das richtig, ich habe in diesem Fall keine Rechte?