Möbel gekauft ohne Maße im Vertrag. Nun falsche MAße erhalten.
Hallo,
ich habe mir ein Sofa gekauft, welches aus 5 Modulen besteht gekauft.
Nur leider ist ein Modul zu kurz.
Ich habe auch leider unterschrieben, das ich das Modull "Zwischenelement T 100" habe will nur dachte ich es sei 130cm lang und nicht 97cm. Ich habe der Verkäuferin gesagt, was ich haben will. Wie kann ich riechen das Sie was anderes aufschreibt?
Ich kann ja die Produkte und deren Maße nicht.
Nun ist es mir bei der Lieferung sofort auf gefallen.
Der Lieferschein war auch sehr eindeutig (das standen dann Maße drinne) und ich habe es sofort reklamiert und nach Absprache mit dem Möbelgeschäft 300€ einbehalten (bis zur Klärung).
Ich habe mich sofort mit dem Möbelgeschäft in Verbindung gesetzt und wollte dass die die Sachen austauchen, aber die nehmen nichts zurück.
Dazu kaufen geht auch nur wenn ich denen die 300€ gebe 450€ für das Modul zahle, welches ich eigentlich haben wollte und das falsche Modul "wegschmeiße" da meine Wand auch nicht ewig lang ist.
Nun sind die Herren nicht gesprächsbereit, obwohl ich mehre Lösungen angeboten habe. Es geht weder der Chef, noch der, der es verbockt ans Telefon.
Nur der Praktikant und der lässt vom Chef ausrichten:
"Laut Kaufvertrag ist alles richtig" und bei mir ist schon die erste Mahnung eingeflogen.
Welches Recht habe ich und gibt es Gesetzestext oder Präsidenzfälle dazu?
(Ich war leider im Laden und hab dort unterschrieben)
Danke für eure Antworten, ich kann leider nicht mehr schlafen.
4 Antworten
Wenn man ein Polstermöbel kauft,welches aus mehreren Modulen besteht,dann muss man schon auf das gesamte Stellmaß und auf die einzelnen Modulmaße achten, und darauf bestehen dass diese Maße auch im Kaufvertrag angegeben werden.
Noch besser ist natürlich eine Skizze,in der die Maße wieder auftauchen.Zu vielen Garnituren mit unterschiedlichen Modulen gibt es Magnettafeln, auf denen die gewünschten Teile zusammengestellt werden. Als Kopie kann man so eine Aufstellung dann als Bestandteil des Kaufvertrages ansehen, wenn im Vertrag notiert wird: "Hiermit bestellen wir eine Wohnlandschaft laut Skizze und Typenaufstellung und den in der Skizze angegebenen Maßen".
Auf jeden Fall sollte man keinen Kaufvertrag für Möbel ohne eine korrekte Maßangabe akzeptieren.
Es wird für dich schwer nachzuweisen sein, dass die Verkäuferin nicht das notiert hat, was du haben wolltest.
Fechte den kaufvertrag an oder versuch es so mit rücknahme.
Wenn sie es nicht zurück nehmen ist der Kaufvertrag anfechtbar aufgrund eines Irrtums. Wenn du den namen der Verkäuferin weißt noch, dann kannst du dich mit ihr kurzschließen, meistens sind unternehmen aber auf die kundenzufriedenheit aus, weil eine schlechte bewertung 100 gute unwichtig werden lässt deswegen mit der chefabteilung kurz schließen
nach deiner Beschreibung ist wohl der mehr Preis von 150 € der Grund das dir da andere Teil nicht geliefert wird, weil es nicht zur Grundausstattung gehörte, also hast du eine fachen Bestellung aufgegeben > "Zwischenelement T 100" habe will nur dachte ich es sei 130cm lang und nicht 97cm.< da liegt der "Wurm"
Danke für eure Antworten.
Ja ich weiß jetzt was ich hätte machen sollen,
aber ist ja jetzt geschehen.
Was für ein Mehrpreis von 150€?
Ich habe gehandelt und natürlich habe ich runter gehandelt und das Extramodul ist nach dem Handeln teurer (laut Listenpreis) als das gelieferte kleinere Modul, da dachte ich natürlich, dass es sich um das ca. 33cm größere Modul handelt.