Möbel gekauft - 2 Tage später im anderen Geschäft günstiger gefunden
Hallo,
ich habe mit meiner verlobten vor 2 Tagen ein Esstisch gekauft und einen Vertrag abgeschlossen. Eine Anzahlung ist getätigt und der Rest wird bei Leiferung gezahlt.
Wir haben aber jetzt den gleichen Tisch bei einem anderen Händler für 300€ weniger gefunden! Es ist 1zu1 der selbe Tisch, daher würde wir natürlich gerne aus dem Vertrag austreten. Wie verhält es sich mit dem Gesetzt? Haben wir eine 2 wöchige Kundigungszeit oder gilt das nur bei Verträgen im Internet?
Danke im Voraus
9 Antworten
Nein. Mit den 2 Wochen, das ist nur Bei Online. Und dort auch nicht auf Möbel.
Natürlich gilt das Widerrufrecht auch bei Möbeln.
Gibt der Händler eine s. g. Preisgarantie? Es reicht schon, wenn er damit allgemein wirbt und die gekaufte Ware lt. den dabei (leserlich) genannten Bedingungen eingeschlossen ist.
Unter normalen Voraussetzungen hast kein Widerrufsrecht, allerdings bei Ratenkauf kann es etwas anders aussehen.
Quelle: http://www.vz-nrw.de/Regeln-beim-Abschluss-eines-Kaufvertrags-9
Der Kaufpreis muss in diesen Fällen aber mehr als 200 EURO betragen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.
Alle diese Verträge können Sie rückgängig machen, indem Sie den Widerruf des Vertrages erklären. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
Nein, du hast kein Widerrufsrecht beim Kauf im Laden. Was du tun kannst, ist den Händler darauf anzusprechen. Vielleicht ist er ja so kulant und kommt dir im Preis entgegen.
Da wart Ihr zu schnell. Ein Rücktrittsrecht besteht beim stationären Handel nicht.