Modernisierungskosten in Eigenleistung für 15% Abschreibungs-Grenze relevant?

3 Antworten

Du darfst Instandhaltung nicht mit Modernisierung verwechseln.

Das Bad neu zu fliesen ist keine Modernisierung, sondern eine Instandhaltung. Siehe hierzu auch § 559 BGB. Davon abgesehen kannst du nur 11% der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen und keine 20%.

Die eigentliche Fragen hat dir @HelmuthK bereits korrekt beantwortet, weshalb ich mir eine Wiederholung hier erspare.

Für die Grenze gelten nur die tatsächlichen Kosten. Die eigene Arbeitskraft wird nicht erfasst. Die Kosten sind brutto, also einschließlich Umsatzsteuer, zu erfassen, wenn Du im Zusammenhang mit der Wohnung nicht zum Abzug von Vorsteuern berechtigt bist. Größere Erhaltungsaufwendungen können nach § 82b Einkommensteuerdurchführungsverordnung gleichmäßig auf 2 - 5 Jahre verteilt werden. Das gilt nicht nur für Modernisierungsaufwand. Allerdings ist Voraussetzung, das die Wohnung vermietet ist und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erbringt. Bei Eigennutzung sind Reparaturkosten nicht abziehbar.

Hierzu sollstest Du Deinen Steuerberater befragen und mit ihm die für Dich bestmögliche Vorgehensweise wählen.