Modelabel gründen - muss ich meine Namen / Marke beim Patentamt anmelden - Wie sieht die Rechtslage aus - Oder kann ich ohne Patentanmeldung durchstarten?
Wie schon oben beschrieben möchte ich mein eigenes Modelabel gründen und es fürs erste online vermarkten. Die ersten t-Shirt Designs sind schon fertig allerdings noch unveröffentlicht! Meine Frage ist ob ich jetzt einfach loslegen kann die Stücke zu vermarkten oder seh ich dann schnell Kopien falls die Marke erfolgreich wird in Shops wie KIK usw. Davor steh ich grad und habe Angst. Hab im Internet nichts spezielles gefunden.
Danke im voraus
3 Antworten
Wenn deine T-Shirt-Designs wirklich so individuell sind, solltest du dich auf jeden Fall ans Patentamt wenden. Dort kannst du dich auch einfach mal beraten lassen.. Aber mal ganz ehrlich, dieser Markt ist sowas von masslos übersättigt, das wird so oder so enorm schwierig werden... Hast du denn schon mal eine vernünftige Marktanalyse durchgeführt? Und hast du überhaupt eine dementsprechende Ausbildung und Arbeitserfahrung in der Mode- und Textilbranche?
Wende Dich damit auf jeden Fall ans Patentamt!
Glaub mir, die sind echt Klasse dort und geben auf jede Anfrage kostenlos Auskunft.
Ansonsten erlebst Du schnell böse Überraschungen.
1. Eine Patentanmeldung ist in Deinem Fall nicht möglich, denn Patente schützen nur technische Erfindungen.
2. Wenn schon kannst Du den Namen Deines Labels als Marke hinterlegen, musst Du aber nicht. Vorteil eines registrierten Namens ist jedoch, dass du gegen Nachahmer, die deinen Markennamen missbrauchen, einfach vorgehen kannst.
3. Bezüglich T-Shirt Design gibt es innerhalb der EU das sog. nicht eingetragene Geschmacksmuster. Dieses Schutzrecht schützt jedes in der EU in Verkehr gebrachte Design für 3 Jahre ab erster Inverkehrsetzung (nicht verlängerbar). Da keine Hinterlegung bei einem Amt erfolgt, bist du grundsätzlich beweispflichtig, wann du welches Design zum ersten Mal auf den Markt gebracht hast.
4. Alternativ kannst Du auch ein Desing anmelden. Vorteil ist, dass hier eine amtliche Hinterlegung vorliegt, d.h. der Aufwand, eine Verletzung des Designrechts zu beweisen ist viel geringer als beim nicht eingetragenen Geschmacksmuster. Nachteil sind die Kosten. Maximale Schutzdauer: 25 Jahre ab Hinterlegungsdatum.