Mochte Wohnung zu kaufen. Notartermin steht schon.die Zustimmung von Verwalter fehlt noch.die Hausverwaltung sagt sie können erst nach dem Notartermin zustimme?

4 Antworten

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die ursprüngliche Wahl des Verwalters notariel beurkundet wurde. Andernfalls ist eine wirksame Zustimmung des Verwalters nicht möglich.

Der Hausverwalter muss einem Verkauf in der Regel nicht zustimmen. Denn ein Verkauf geht normalerweise nur etwas den Käufer und den Verkäufer an. Die Hausverwaltung bzw. der Hausverwalter muss lediglich nach erfolgtem Verkauf informiert werden.

derhandkuss, dann kennst du dich nicht besonders gut mit Teilungserklärungen aus.....

Die Verwalterzustimmung ist in den meisten Fällen nur eine Formsache und darf nicht verweigert werden.

Wenn Du nicht insolvent bist und auch keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, kann der Verwalter nicht ablehnen.

Die Verwaltergenehmigung holt nach Beurkundung automatisch der Notar ein. 

Kostet übrigens Geld. Zahlen musst Du.

Ja das weiß ich das ich zählen muss. Ich wollte nur wissen ob ich vor dem Notation die Zustimmungeinholen lann. Die hHausverwaltung weigert sich mein Rechtsanwalt sagt aber das ist das sicherste. Da in dem Haus aus der Verwalter wechselt zum jahrenende