Mobile Fußpflege und Ämter?
Hallo, ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe für Mobile Fußpflege angemeldet. Die Fußpflege mache ich nur neben meiner schulischen Ausbildung. Briefe von der HWK und vom Finanzamt kamen bei mir an und jetzt bin ich überfragt.. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht, bin ich jetzt dazu verpflichtet eine zu machen? Muss ich mich wirklich bei der Handwerkskammer eintragen lassen?
2 Antworten
Eine Einkommensteuererklärung musst du machen, wenn dein Gewinn über ca. 9.000 € liegt (angenommen, du hast keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte).
Du musst aber eine Anlage EÜR elektronisch abgeben, dafür musst du dich registrieren lassen:
Den Gewinn meldet das Finanzamt automatisch an die Handwerkskammer.
Da würde ich auf § 56 EStDV verweisen, wenn das Finanzamt so kommt ;)
Als Antwort wird der Sachbearbeiter wahrscheinlich auf § 149 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung:hinweisen:
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird.
Möglicherweise. Wenn aber durch die EÜR nachgewiesen ist, dass man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, wäre die Aufforderung durch das FA unverhältnismäßig.
Da ich nicht sehr viele Kunden habe, verdiene ich wahrscheinlich bis nächstes Jahr nur 1000€ bis meine schulische Ausbildung zu Ende ist, damit ich in der Zeit wenigstens etwas in der Hand habe. Ich hab dem Mann am Telefon gesagt das es höchstens 1000€ sind und er meinte ich muss es trotzdem machen... ich finde es ehrlich gesagt sehr komisch. Vielleicht dann höchstens eine Einnahmen Überschuss Rechnung machen?
ja, das ist die Anlage EÜR, wie ich schon geschildert habe, für Gewerbebetreibende ist die jetzt zwingend vorgeschrieben
Was da vom Finanzamt kam ist höchstwahrscheinlich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der wird immer verschickt, wenn ein Gewerbe angemeldet wurde . Den Fragebogen ausfüllen (in allen Punkten, die auf Dich zutreffen) und zurückschicken. Und wie Patrick Lassan schon geschrieben hat: Zur Abgabe der Steuererklärung bist Du als Gewerbetreibender verpflichtet, aus der Nummer kommst Du nicht raus.
Das ist so nicht richtig, vgl § 56 EStDV
dann schau mal in § 149 AO. Und komm jetzt nicht mit unverhältnismäßig...
Das wäre unverhältnismäßig vom Finanzamt. Auch das FA hat sich an bestehende Gestze zu halten, u.a. auch an § 56 EStDV.
Da ein Gewerbe angemeldet wurde, wird das Finanzamt auf jeden Fall Steuererklärungen anfordern.