Mitwohner vielleicht zahlungsunfähig (Miete), was tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

....der Vermieter hat in jedem Fall Anspruch auf die volle Miete. Im Falle, dass Dein Mitbewohner nicht zahlt/zahlen kann, müsstest Du vermutlich die komplette Miete übernehmen, um Ärger mit dem Vermieter (und allem, was Mietrückstände so nach sich ziehen) aus dem Weg zu gehen. Und damit es noch schöner wird: Richtig, Du dürftest das Eigentum Deines Mitbewohners nicht verkaufen. Du müsstest Dir das Geld auf dem Klageweg zurückholen.

Darf ich dann einfach meinen Anteil überweisen und den Vermieter an meinen Mitbewohner richten, sollten sie ihr Geld wollen?

....das wäre für Dich natürlich die beste Lösung....die leider nicht funktionieren wird. Der Vermieter hat nicht jedem von Euch eine halbe Wohnung vermietet, sondern Euch gemeinsam eine Ganze.....ihm ist es letztlich egal, wer die (komplette) Miete zahlt....Hauptsache sie wird gezahlt.

Ihr habt einen gemeinsamen Vertrag.

Dann haftet ihr auch gemeinsam dem Vermieter gegenüber.

Zahlst Du nur deinen Anteil kommt irgendwann ein Betrag in Höhe von 2 MM zusammen.

Dann kann der Vermieter fristlos kündigen.

Euch beiden.

Und ich habe kein Recht, seinen Fernseher zu verkaufen, richtig? Da sowohl mein Geld auf dem Konto, als auch sein Fernseher unser Eigentum ist, müsste ich doch in der Lage sein den Wert seines Fernsehers als seinen Anteil zu nehmen.

@IchmagZuege70

Der Fernseher gehört dir nicht. Du hast auch kein Pfandrecht wie es ein Vermieter hätte.

@anitari

Dann bin ich ja der Depp in dem Ganzen, weil ich gut mit Geld umgehe?

@IchmagZuege70

Leider ja. Einzige Lösung wäre den Mietvertrag zu kündigen, zusammen mit dem Mitbewohner natürlich, und sich eine eigene, alleinige Wohnung zu mieten.

@IchmagZuege70

Naja du kannst im Innenverhältnis zu deinem Mitmieter versuchen einen Schuldtitel zu erwirken über die hälftige Miete.

www.online-mahnantrag.de

Dann könnte der Gerichtsvollzieher bezüglich des Fernsehrs eine Austauschpfändung vornehmen.

@kevin1905

Das DH war ein Versehen. Eh überhaupt ein Gerichtsvollzieher tätig wird können Monate vergehen. Dazu kommt das nicht alles gepfändet werden darf. Fernseher z. B. nicht. Außer es ist was ganz Luxuriöses.

@anitari

Das DH erfolgte vollkommen zu Recht, mein Kommentar ist inhaltlich fehlerfrei.

Ein teurer Fernsehr darf gepfändet werden im Gegenzug gibt es dafür ein einfaches, günstiges Gerät. Nennt sich Austauschpfändung (§ 811a ZPO).

Wie lang es dauert bis zum GV ist eine Frage des Verhaltens des Schuldners. Wenn er Mahn- und Vollstreckungsbescheid ignoriert, dauert es meist keine 2 Monate.

Wir haben jedoch beide den gleichen Vertrag unterzeichnet. Darf ich dann einfach meinen Anteil überweisen ...

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag gibt es keine einzelnen Anteile sondern nur die Gesamtmiete. Die schuldet ihr dem Vermieter gemeinsam, also jeder haftet fuer die ganze Miete. Wie ihr das dann unter euch ausmacht, bleibt euch ueberlassen und geht den Vermieter auch gar nichts an.

Also ja, wenn dein Mitmieter nicht zahlt oder nicht zahlen kann, musst du eben die ganze Miete allein bezahlen.

Und ich habe kein Recht, seinen Fernseher zu verkaufen, richtig? Da sowohl mein Geld auf dem Konto, als auch sein Fernseher unser Eigentum ist, müsste ich doch in der Lage sein den Wert seines Fernsehers als seinen Anteil zu nehmen.

@IchmagZuege70

Natuerlich nicht. Du kannst weder sein Eigentum noch gemeinschaftliches Eigentum eigenmaechtig verkaufen.

@DerCaveman

Aber er darf die Miete nicht zahlen und mich damit zwingen, dass mein Eigentum (mein Geld) an den Vermieter geht?

@IchmagZuege70

Er darf es sicher nicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hast du einen Anspruch gegen ihn auf die vereinbarte Beteiligung an der Miete. Du kannst versuchen, den gerichtlich durchzusetzen. Wenn er aber nichts hat, hilft dir auch der schoenste Vollstreckungsbescheid nichts.

Der Vermieter hat einen Anspruch auf den vollen Mietzins + Nebenkosten und nicht nur auf deinen Anteil.

Daher wäre es doch erstmal angebracht mit deinem Mitmieter darüber zu sprechen.

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, dann kann der Vermieter von dir den vollen Anteil verlangen und muss nicht dem anderen hinterherlaufen