Mitten im Winter kein Warmwasser und laufende Heizung?

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Wenn Deine Heizung nicht funktioniert, dann solltest Du den Vermieter schnellstens davon informieren, damit er davon erfährt und den Mangel abstellen kann. Du kannst ihn anrufen und ihm von dem Heizungsausfall mündlich informieren. Aber grundsätzlich sollte ein Mangel schriftlich per Einschreiben beim Mieter angezeigt werden. Du hast natürlich das Recht für die Zeit des Heizungsausfalls ab dem Zeitpunkt der Information an den Vermieter die Miete zu kürzen. Dies solltest Du allerdings erst tun, nachdem Du Dir anwaltliche Hilfe gesucht hast. Denn das Mietrecht hält genügend Fallstricke für Dich bereit, so daß Du ohne anwaltliche Hilfe nichts unternehmen solltest. Anwaltliche Hilfe heist nicht, daß Du den Vermieter gleich verklagen solltest, sondern daß er Dich berät, was Du für Rechte und auch Pflichten hast. Solltest Du nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen solltest um einen Anwalt bezahlen zu können, kannst Du Dir einen Beratungsschein bei dem zuständigen Amtsgericht holen. Mit diesem Beratungsschein kannst Du Dir dann einen Anwalt suchen, der Dich dann beraten kann. Du kannst Dich auch an einen Mieterverein wenden, der dann einen jährlichen Beitrag von Dir fordert und für jeden Beratungsfall einen zusätzlichen Obulus. Bedenke aber bei allen Kontakten mit dem Vermieter die Regeln des guten Benehmens, damit das Klima zwischen Euch nicht für alle Zeit vergiftet ist. Also immer schön höflich aber bestimmt agieren. Der Vermieter ist auch nur ein Mensch wie Du.

Erst einmal gucken, ob nicht vielleicht nur ein Scherzkecks den Notschalter am Heizungskellter betätigt hat. Ggf. Heizung einfach wieder einschalten. Wenn es aber ansonsten wirklich häufiger zu einem Ausfall kommt, erst einmal den Vermieter oder die Hausverwaltung oder was auf euch zutrifft, ansprechen. Wenn das nicht zu einer Verbesserung führt, schriftlich auffordern, diesen Mangel zu beseitigen und auch eine angemessene Frist setzen. Nur wenn das nichts nützt, kannst du dir überlegen, ob du einen Anwalt einschalten willst. Das macht aber eigentlich nur Sinn, wenn du auch Klage einreichen willst. Wenn es nur darum geht, den Schriftverkehr zu führen, kannst du das billiger selbst machen. Aber der Anwalt kann dich auch beraten, wie du genau vorgehen sollst und ab wann du die Miete um wieweit kürzen kannst.

Leonie5342 
Fragesteller
 17.01.2016, 14:10

Bei jedem Ausfall wurde die Hausverwaltung schon schriftlich per Mail oder auch telefonisch kontaktiert. Auch wenn am ersten Tag die Hausverwaltung benachrichtigt wurde, hat man sich erst nach 2-3Tagen darum gekümmert.

Also wenn ihr zur Miete wohnt und der Mieter schon klar gestellt hat, dass er nichts unternehmen wird, wäre vielleicht ein Mieterschutzbund bzw. Mieterverein eine sinnvolle Anlaufstelle. Ansonsten natürliche eine Beratung bei einem Anwalt auf dem Gebiet.

soll der Anwalt die Heizung reparieren ?

Ansprechpartner:

als Mieter  = Vermieter

als Eigentümer = Hausverwaltung