Mittels GPS Fahrraddieb orten: Darf Polizei nach dem vermeintlichen Diebesgut schauen?

5 Antworten

Ja sie sollten und dürfen es eigentlich schon weil man ja weiß dass sein Rad dort ist aber dazu muss die Technik wirklich absolut sicher und präzise sein und sicher sein dass es sein Rad ist und nicht ein anderes wo nur der gleiche Sender dran ist also das Signal muss dann für jedes einzelne Rad individuell sein und nur suf dieses eingestellt. Sie können dann klingeln und man muss dabei sein und sich das Rad zeigen lassen und der Besitzer kann es dann anschauen und sagen ob es seins ist und das muss man dann aber auch noch anhand der Papiere beweisen wenn Aussage gegen Aussage steht.

der gleiche Sender... die Geräte senden den Standort per SMS oder Internet an eine im Gerät gespeicherte Nummer. Wie soll ein anderer GPS-Tracker ein Signal an deine Handynummer senden?

Natürlich darf sie das und wenn es ein wertvollen Bike ist - und das muss es sein, sonst würde man die teure Technik nicht implementieren - wird sie auch vorbei fahren und nachschauen. Du musst dazu aber vorher eine Diebstahlsanzeige gestellt haben.

Wenn sich zB durch einen Rechnungsbeleg ergibt, dass das wirklich dein Fahrrad ist, dann wird die Polizei auch dein Eigentum überprüfen, wenn du durch die Ortung es gut eingrenzen kannst.

Anders wäre es zB wenn man die Polizei bittet ein gestohlenes Handy zu orten, das interessiert die nen Dreck. 

Du solltest also schonmal selbst wissen, wo es vermutlich steht. 

Ja, prinzipiell geht das. Man kann der Polizei die Positionsdaten mitteilen. Wenn Autos, LKWs, Busse etc geortet werden, können der Polizei sogar zugänge zu den Tracking-Portalen eingeräumt werden.

Ob sie direkt per Durchsuchungsbefehl das Haus aufsuchen werden ist nicht sicher, befindet sich das Fahrrad aber sichtbar werden sie sich dessen wohl annehmen.

Ob das GPS allerdings innerhalb eines Hauses oder Garage noch Empfang hat, ist fraglich. Vermutlich wird die letzte Position ausserhalb geschlossener Räume sein.


Ja dürfen sie.