Mittelfinger gegen Polizeibeamten

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Es handelt sich dabei um eine Beleidigung.Ob die polizisten diese zur Anzeige bringen, können sie selbst entscheiden.

Es wird nichts geschehen. Dein Name ist zwar aktenkundig, aber die Angelegenheit wird wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt.

Erst wenn du mal straffällig wirst in nächster Zeit, könnte die Sache vielleicht wieder hochkommen. Das hängt davon ab, wie der Polizist den Vorfall in den Computer eingegeben hat. Da hat er nämlich einen Spielraum, und so wie du die Geschichte schilderst, war es ihm nicht so wichtig.

Das war auch mein Gefühl. Ich habe ja in der Situation normal mit Ihm geredet und nicht versucht mich rauszuwinden oder die Sache zu leugnen. Nur habe ich im Netz mitlerweile viele Sachen gefunden wo von extrem hohen Strafen die Rede ist. Und das hat mich natürlich ein bisschen verschreckt.

Das ist mal kompletter Unsinn. Wenn ein Polizist eine Straftat nicht aktenkundig macht, macht er sich wegen Strafvereitelung selbst strafbar. Und wenn eine Straftat gegen einen Polizisten verübt wird (und Beleidigung IST eine Straftat), dann stellt der Dienstvorgesetzte des Polizisten IMMER Strafantrag.

@skyfly71

Kleiner Denkfehler, skyfly71. Beleidigung ist zwar eine Straftat, aber kein Offizialdelikt, sondern ein Antragsdelikt. Es steht dem Polizisten frei, ob er sich durch den Finger beleidigt fühlte oder nicht. Wenn er keinen Strafantrag stellt, ist die Angelegenheit erledigt. Mit Strafvereitelung hat das nichts zu tun. Das ist nochmals etwas ganz anderes. GornFC wird uns ja bestimmt berichten, falls er noch etwas hört von der Polizei.

@PapaPapillon

Das ist leider falsch. Bei Beamten kann den Strafantrag nämlich der Dienstvorgesetzte stellen. Da haben die Polizisten selbst wenig Mitspracherecht.

@skyfly71

Aber wenn der Beamte garnicht meldet, könnte es doch sein, das da nichts weiter passiert. Wenn er natürlich gleich angibt, dass es zu der Tat meinerseits kam, ist ja klar das dann was kommt. Ich kann halt nicht genau sagen, ob die Beamten noch mehr gemacht haben als nur meine Personalien durchzugeben.

@GornFC

Ein Polizeibeamter muß zu jedem Vorfall einen Bericht schreiben. Und was bitteschön sollte er als Begründung für die Überprüfung der Personalien angeben? Nein, die werden nicht aus reiner Nächstenliebe Straftaten unter den Teppich fallen lassen, zu deren Verfolgung die verpflichtet sind - und damit ihren Job riskieren. Es wäre töricht, darauf zu bauen.

@skyfly71

Darauf bauen tut ja auch keiner. Und zudem ist es meiner Meinung nach auch "nur" eine Beleidigung gewesen. Und wenn der Beamte die Personalien durchgegeben hat, um sicherzustellen, dass bei mir und meinem Freund nichts vorliegt muss er da denk ich nicht gleich einen Bericht zu schreiben. Ich mein, bei jeder Fahrradkontrolle wird bestimmt auch kein Protokoll angelegt.

@GornFC

Ich kann es mir nicht vorstellen. Meld Dich mal, wenn Du von der Sache was hörst. Dann kann man weitersehen.

@skyfly71

Mach ich, mach ich

Du hast Dich schlicht und ergreifend wegen Beleidigung strafbar gemacht. Dafür spielt weder der Alkoholisierungsgrad noch die Dauer des "Aussetzers" eine Rolle. "Beamtenbeleidigung" gibt es übrigens im Deutschen Strafrecht nicht.

Rechnen mußt Du vermutlich mit einer Geldbuße im Rahmen einer Verfahrenseinstellung (§ 153a StPO), die irgendwas zwischen 200,- und 800,-€ liegen wird. Sollte es zu einer Geldstrafe kommen - was auch gut möglich ist - so würde diese ca. ein Netto-Monatseinkommen von Dir betragen.

Einziges Trostpflaster: Vorbestraft bist Du wegen der Sache am Ende jedenfalls totsicher nicht.

Richtig. Beamtenbelkeidigung gibt es nicht. Aber der Rest ist Spekulation. Eine Verfahrenseinstellung kann es nur geben, wenn es überhaupt ein Verfahren gibt, und ein solches ist ja nicht eröffnet worden. Und woher stammen die Zahlen 200 bis 800 €?

@PapaPapillon

Die Zahlen stammen schlicht aus meienr Erfahrung und der Tatsache, daß der Fragesteller Auszubildender ist. Da eine Geldauflage auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegt, wäre hier eher von unter 500,- auszugehen, aber das ist eben Ermessenssache des bearbeitenden Staatsanwaltes.

Sag mal und wie kommst du darauf, dass der Alkoholosierungsgrad keine Rolle spielen würde? Ab einem gewissen Pegel ist man doch gar nicht mehr zurechnungsfähig und soweit ich weiß, dann auch nicht voll straffbar.

was auf dich zukommen könnte ist eine anzeige wegen beleidigung! übrigens nicht wegen "beamten-beleidigung", diese "straftat" existiert im deutschen rechtssystem nicht! da du dich aber entschuldigt hast, könnte es auch sein, dass man nochmal darüber weg sieht!

Mag evtl. weniger eine Antwort als ein Ratschlag sein:

Spätestens nach der Ausbildung dem Bundesregime, äh Bundesrepublik den Mittelfinger zeigen und Auswandern. Und wenn es nur ein paar Km hinter die Grenze ist.

In so gut wie jedem anderen (EU)Land gibt es keine Beleidigung. Da könnte man z.B. einen Richter in aller Öffentlichkeit unter einer Gruppe Zeugen als rschlch bezeichnen. Ich glaube z.B. in England. 1 Fall wegen schwerer schriftlicher Verlemdung in drei Jahren, gegenüber 0,5Mio in D. meine ich. Deutschland ist mit seinem infantilen Ehrenkult weltweit recht einzigartig. 20% aller Verfahren in diesem Land haben einen solchen Hintergrund! Man bedenke den Aufwand und die Kosten. Das sind ganz arme kleine Gestalten die sich ihr Ehrenrecht nicht nehmen lassen wollen. Ich habe im StGB übrigens 40 Gesetze gezählt die ersatzlos zu streichen wären. Und was den Flitzerparagraph angeht ist das Unding dass da "Männer" steht.

Und für den Fall des hierbleibens beim nächsten mal die Personalien der Polizisten in Erfahrung bringen und über diese im Internet berichten. Anonym (TorBrowser oder OperaTOR nutzen) und ohne sich zurückzuhalten.

So eine Anzeige oder Verfahren hat jetzt aber den Vorteil dass man auf der Anklageschrift den oder die Namen der Polizisten erhält.

Übrigens, Polizisten stehen was die Chancen bei der Partnerwahl angeht sehr weit unten. Kann man denen bei Gelegenheit natürlich auch Straffrei nebenbei unterjubeln. Auch wenn es ehrverletzend sein mag ;) . Interessant wäre noch wie das mit dem allgemeinen Ansehen aussieht. Kann man dann auch erwähnen. Interessant wäre dann ein Kommentar bezüglich des Ranges unter x Berufen, und was auch gut käme ist es Berufe nennen zu können die im Ranking höher stehen, aber evtl. im Selbstverständnis des Polizisten unter im rangieren müssten.

Was nicht geht ist der Meiner Meinung nach sind sie ein.... Das bleibt eine Beleidigung.

Was gehen könnte ist, "wenn ich jetzt sage was ich denke, zeigen sie mich wegen Beleidigung an"...

Ich habe überigens ein ausgedrucktes Zitat in der Heckscheibe:

"Die Polizei, ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" (Dr. Brosa, Amöneburg).

Große Gruppen wie die Polizei sind nicht strafbewehrt beleidigungsfähig. Genau wie beim Spruch "Soldaten sind Mörder". Dass man schon Leuten wegen "A.C.A.B" auf dem T-Shirt ärger machte ändert daran nichts. Auch das ist nicht strafbar..Das hat der so auf einer Veranstaltung über die Lautsprecher gesagt, auf der wohl auch Polizisten anwesend waren. Strafanzeigeversuch war wohl Erfolglos. Wie klein und vom Herrchen (Staatsawaltschaft) verlassen muss sich so ein Polizist wohl fühlen, wenn so etwas abgelehnt wird ;D ?!