Mitnahme von Kfz-Kennzeichen auch bei Kauf in einer anderen Stadt?

3 Antworten

Nein. Das Kennzeichen des (noch) zugelassenen Kfz. bezieht sich auf den Halter des Fahrzeuges. Er will vielleicht sein Kennzeichen für ein neues Auto weiterhin behalten.

Du musst also in dieser Stadt gemeldet sein, und dort einen Wagen zulassen. Dann kannst Du das Kennzeichen bei Umzug in eine andere Stadt mitnehmen.

Zitat vom Bundewsministerium für Verkehr:

"Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Schleswig-Holstein, Hessen). Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dann sind mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben." Zitat Ende.

Tatsächlich verfahren einige Zulassungsstellen schon so in "vorauseilendem Gehorsam", einen Rechtsanspruch gibt es dagegen noch nicht.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich geregelt. in rheinland-pfalz geht das nur wenn ein landkreis und eine stadt sich einen kennzeichenbereich teilen, und wenn du vom landkreis in die stadt oder umgekehrt umziehst. sonst musst du ein neues kennzeichen nehmen.

Und innerhalb von NRW?