Mitgliedschaft im Verein zu spät gekündigt,gilt diese Kündigung dann automatisch fürs nächste Jahr

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Wenn du "zum nächstmöglichen Termin" gekündigt hast, dann ja. Wenn du aber (zu spät) zu einem bestimmten Datum gekündigt hast, dann nein. Kündigungen sollten immer die Formulierung zum nächstmöglichen Termin enthalten. Dann gilt, wenn zu spät, der nächste mögliche Termin.

Jorgfried  05.01.2013, 10:40

Richtig - diese Formulierung sollte man verwenden. Aber auch so ist die Willenserklärung der Kündigung eindeutig und unmissverständlich und gilt somit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten wird da niemand durchkommen.

wenn du mit den Worten gekündigt hast "ich kündige zum 31.12.11" dann hättest du erneut und rechtzeitig zum 31.12.12 kündigen müssen, da die Kündigung zum 31.12.11 durch Fristversäumnis nichtig war.

TIPP: Sollte sich in der Höhe des Beitrages für 2013 etwas nach oben ändern, kann man immer noch außergewöhnlich kündigen.

Die Kündigung ist dann zum Folgejahr gültig. Lass den Betrag von deiner Bank zurückbuchen und informiere den Verein über seinen Irrtum. Wenn sie meckern, lass sie meckern.

Üblicherweise wird das so gehandhabt. Dann hättest du aber darüber Bescheid erhalten.