Mitgliedschaft bei der Lohi sinnvoll?

5 Antworten

Steuerberater sind meines Wissens nach größtenteils für Selbständige und Unternehmer tätig, weil dort der Aufwand dermaßen groß ist dass sich der eigene Aufwand entweder nicht lohnt, Oder die Gefahr zu groß ist, dass man Fehler macht.

Der Lohnsteuerhilfeverein ist üblicherweise nur für Privatleute zuständig, und Nach meiner mehrjährigen Erfahrung machen die ihren Job sehr gut, so dass dieser Jahresbeitrag sehr gut angelegt ist.

Und den Jahresbeitrag für den Lohnsteuerhilfeverein kann man ja ebenfalls steuerlich geltend machen, sodass man davon auch noch einen Teil wieder zurück bekommt.

Andere User hier sagen aber, daß die Lohi nicht mehr zuständig ist, wenn es um Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung geht.

Was stimmt nun?

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass der Lohi auf dich zutrifft. Insofern nochmals bestärkend die Aussage meinerseits, dass Einkünfte aus Vermietung etc. wie eine selbständige Tätigkeit anzusehen sind. Daher wird der Lohi dich nicht beraten.

@ScharldeGohl

Ok, aber aus meiner Fragestellung geht doch hervor, daß das keine allgemeine Frage ist, sondern sie sich auf meinen Fall bezieht.

Daher würde es schon Sinn machen, die Antwort nicht nur allgemein zu formulieren, sondern auch darauf hinzuweisen, wenn die Lohi in meinem Fall nicht zuständig ist.

Warum aber die Vermietung von privatem Wohnraum mit einer selbständigen Tätigkeit gleichgesetzt wird, erschließt sich mir nicht ganz.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Beratungen nur bei bestimmten Personengruppen und Einkunftsarten durchführen. Vermietung und Verpachtung gehört nicht dazu. Die Beratung dazu dürfen nur Steuerberater o.ä. durchführen - leider.

Ok, und gibt es dafür auch einen bestimmten Grund?

Auch als Vermieter bin ich ja noch eine Privatperson und kein Unternehmer oder Gewerbetreibender.

@Franz577

Das steht im Steuerberatungsgesetz.

@verreisterNutzer

Ich habe gerade gelesen, es gibt auch Ausnahmen

Google mal Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine eV. Unter gewissen Umständen ist auch eine Beratung bei V+V möglich. LG

@verreisterNutzer

Was genau ist "V+V" bzw. könntest du mir da mal einen Link zu deren Webseite schicken? Habe nichts gefunden...

@Franz577

V+V ist Vermietung und Verpachtung.

Link schicken kann ich nicht. :)

Such bei www.bvl-verband.de.

Geh auf die drei Striche rechts oben.

Geh auf Lohnsteuerhilfevereine.

Dort stehen die Leistungen (etwas weiter unten steht das mit V+V)

LG

@verreisterNutzer

Ok, also wenn ich das richtig verstanden habe, dann dürfen die Lohi-Vereine beraten, wenn die Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung 13000 € im Jahr nicht übersteigen (bei Einzelveranlagung).

Das ist natürlich nicht besonders viel, denn allein die Vermietung nur einer Immobilie könnte je nach Lage diese Grenze schon überschreiten.

Fährt man damit unterm Strich günstiger?

Wahrscheinlich.

Wichtig ist aber, dass du keine Gewinneinkunftsarten haben darfst

  • Gewerbebetrieb
  • Selbst. Arbeit
  • Land- und Forstwirtschaft

In den Fällen darf die Lohnsteuerhilfe nicht aktiv werden.

Ja, und eben auch nicht Vermietung oder Verpachtung, sofern die Einkünfte daraus 13000 € pro Jahr bei einer Einzelperson übersteigen.

Wobei das ja im Grunde ein Witz ist, v.a. dann, wenn man eine Immobilie vermietet, die man selbst noch finanziert.

Denn wenn die Mieteinnahmen die Ausgaben für Zins und Tilgung nicht übersteigen, dann hat man ja keinen "Gewinn".

Und der noch größere Witz ist, daß zu den Mieteinnahmen nicht nur die Kaltmiete, sondern auch noch die Nebenkosten zählen, die ja gar keine "Einnahmen" sind.

Frage mich echt, wer sich wieder so einen Schwachsinn ausgedacht hat.

Angeblich steckt hinter dieser Gesetzgebung auch die Lobby der Steuerberater, da denen eben, wie schon von mir vermutet, die Klienten ausbleiben würden, wenn alles über die Lohi-Vereine günstiger zu bekommen wäre.

@Franz577

Wobei das ja im Grunde ein Witz ist, v.a. dann, wenn man eine Immobilie vermietet, die man selbst noch finanziert.

Einkünfte heißt, das was steuerlich unterm Strich bleibt ergo Mietzins brutto - Werbungskosten. Und dieses Ergebnis ist, während der Tilgungsphase dank Abschreibung und Zinsen durchaus manchmal negativ.

@kevin1905

Richtig, aber das wird ja angeblich trotzdem nicht berücksichtigt bzw. wurde mir auf Nachfrage gesagt, daß es keine Rolle spielt, ob eine Immobilie bereits völlig abbezahlt ist oder man sich noch in der Finanzierungsphase befindet.

Die Ausgaben für Zinsen und Tilgung werden bei den Mieteinnahmen nicht gegengerechnet, es zählt nur die besagte Bemessungsgrenze von derzeit 13000€ im Jahr. Und zur Berechnung der "Einkünfte" wird sogar auch noch die Warmmiete und nicht die Kaltmiete herangezogen, was ja kompletter Schwachsinn ist.

Das macht ja nicht mal das Finanzamt so.

Also bei dieser schwachsinnigen Regelung bzgl. Beratungsbefugnis der Lohi-Vereine muss man sich wirklich ans Hirn langen...

Am ende bist du da bestimmt günstiger. Ich würde mich mal bei den Beratungsstellen informieren

Diese angeblichen Lohnsteuer"hilfs"vereine helfen dir nicht, denn für Vermietung fühlen die sich schon nicht mehr zuständig.

Kauf dir eine Software, z.B. die Steuer-Spar-Erklärung. Damit ist es gar nicht so schwer, das selber zu machen.

Ok, aber warum fühlen die sich dafür nicht zuständig?

Wenn ich eine Steuererklärung abgeben muss und es darin auch um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geht, dann muss das doch auch berücksichtigt werden.

Ich bin ja nach wie vor eine Privatperson und kein Gewerbetreibender.