Miterbe gibt Geld aus der Erbmasse aus?

3 Antworten

Ich würde ihm eine Frist von 10-14 Tagen zur Beibringung von Rechnungsbelegen oder zur Begleichung des Fehlbetrags setzen.

Glaubhafte Beweise für von ihm getätigte Anschaffungen ohne Beleg würde ich gelten lassen

Kommt keine zufriedenstellende reaktion, würde ich ihn anzeigen

Anzeige wegen Untreue oder wegen Unterschlagung?

was ist da besser

@guenni21

Ich würde das dann einem Fachanwalt für Erbrecht übergeben!

Unterschlagung

Stichpunkt für die Erbauseinandersetzung ist der Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Hiervon werden die belegten Kosten für die Beerdigung, Anzeigen, bezahlte Rechnungen etc. abgezogen und der Nettobetrag unter den Erben aufgeteilt. Vor diesem Hintergrund schadet es dem Miterben, wenn er die Ausgaben nicht nachweisen kann, da diese dann auf seinen Anteil angerechnet werden.

Wenn dieser nichts nachweist,würde ich doch Anzeige erstatten.