Miteigentümer zahlt nicht sein Anteil an die Sonderumlagen und auch kein Hausgeld, was tun?

4 Antworten

Die Hausverwaltung, die in eurem Auftrag arbeitet, muss nun zügig handeln. Erstmal hafftet ihr alle als Eigentümergemeinschaft für alle Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch. Das betrifft also die laufenden Ausgaben. Ich habe hier einen Link für dich: http://www.promeda.de/blog/eigentuemer-zahlt-kein-hausgeld/

In Bezug auf die Instandhaltungsrücklage müsst ihr euch als Eigentümergemeinschaft etwas anderes überlegen. Wenn die Rücklage erstmal hoch genug ist und keine Reparaturen anstehen, kann man auch mal ein Jahr für alle die Zahlung aussetzen oder mindern. Wollt ihr das nicht, kann sein Beitrag aber einfach auf alle anderen umgelegt werden (wie es wohl der Vorhschlag der Hausverwaltung ist). Vielmehr wird der Anteil dieses Eigentümer an der Rücklage insgesamt gekürzt. Die Rücklage muss aber eine Mindestsumme für ggf. erforderliche sofortige Reparaturen umfassen.

Die Sonderumlagen waren für eine neue Heizungsanlage und jetzt noch für Reparatur füe ein Kabelbrand, der die Allgemeinstrom lahm gelegt hat. Es ist fürchterlich, wir müssen Öl kaufen und es ist kein Geld da.... Meine Frage geht auch dahin, was soll ich tun wenn ich das Geld nicht habe??? Muss ich meine Wohnung und mein Auto verkaufen?????

@schamaisabel

Wenn du das Geld nicht hast, musst du eine Ratenzahlung vereinbaren. Es hat doch kaum jemand soviel Geld gleich mehrere Sonderumlagen auf einen Schlag zu bewältigen. Man muss auch nicht gleich alles Heizöl für ein Jahr auf einmal kaufen, dann geht es eben mit mehreren Lieferungen. Kann zwar teurer werden, aber letztlich hilft es nicht. Der Ölpreis ist doch auch nur noch 2/3-tel so hoch wie noch vor 2 Jahren.

Wenn du es aber gar nicht schaffen kannst, wird es dir genauso wie dem anderen Eigentümer ergehen (der nichts mehr zahlt) und du wirst im schlimmsten Fall auch die Wohnung verkaufen müssen.

Der säumige Eigentümer muss natürllich auch zahlen, das steht außer Frage. Du sollst nur einen Teil übernehmen, bis dieser Eigentümer bezahlt hat. Vereinbare mit der Hausverwaltung eine Ratenzahlung. Das kannst Du durchaus auch für Deine eigene Sonderumlage vereinbaren.

Auch wir mussten mal einen größeren Betrag als Sonderumlage bezahlen. Es wurde aber sofort eine Ratenzahlung vereinbart, da dies nur wenige sofort bezahlen konnten.

..das Problem ist er wird es nicht zurück zahlen, dass hat der Verwalter schon gesagt, weil beim säumigen Eigentümer schon Pfändungen laufen, die Wohnung zum Verkauf ansteht, Die Verkaufssumme wird die Schulden nicht decken, Der Gemeinschaft steht nur 5% des Verkaufswerts zu was ca. 2500 Euro sind und die Schulden von dem Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft belaufen sich bisher auf ca. 8000 Euro. Dies bedeutet ich werde überhaupt nichts von dem Geld sehen den ich für den säumigen Eigentümer bezahlt hätte wenn ich das Geld dafür hätte.

@schamaisabel

Wenn es bisher schon so viel Geld ist, dann hätte der Verwalter bereits wesentlich früher einschreiten müssen. Ist natürlich für Dich dumm gelaufen, aber außer einer Ratenzahlung wirst Du kaum was machen können.

Deine Einlage ist nur vorläufig zur Deckung der Ausgaben. Der nicht zahlende Eigentümer muss das ausgleichen, sonst kann er gerichtlich durch die Eigentümergemeinschaft belangt werden. Habt ihr nicht genügend "Rücklagen" angespart?

Er ist stark verschuldet und kann nicht zahlen. 

Richtig: Wenn er Privatinsolvenz anmeldet, zahlt der Rest der Eigentümergemeinschaft. - Also muss er dann seine Wohnung verkaufen.

Wir haben einen neue Verwalter, weil der alter Verwalter das Haus wohl runtergewirtschaftet hat. Der Neue sagt, dass wir die Rücklagen dafür nicht nutzen können....Meine Frage ist was soll ich tun wenn ich das Geld nicht habe....

Wenn das alles so einfach ist, dann zahl ich auch nicht.