Miteigentümer zahlt nicht bzw. nur sporadisch / WEG RECHT was tun?

4 Antworten

es ist richtig, dass ihr gemeinschaftlich haftet. Wenn also einer nicht mehr zahlen kann, müssen die anderen einsteigen. Dass man nichts pfänden kann (Miete) wenn man keine Aussenstände hat ist auch richtig. Ihr könnt ja nicht jemanden schon mal vorab bestrafen - falls er mal wieder nicht bezahlt.... Bis jetzt hattet ihr meiner Meinung nach sehr viel Glück weil ihr zwar Geld vorgestreckt habt, dieses aber immer wieder über den Mieter erhalten habt......wie es weiter geht. Anwalt (Spezialanwalt) ist immer gut, ansonsten mal den Eigentümer fragen, ob er nicht daran denkt, seine Wohnung zu verkaufen........viel Glück

Hi tapri, danke für Deine Antwort... das dumme ist nur, dass der Verwalter zwar Geld bekommen hat, aber davon immer einen Teil der offenen Forderungen wieder ausgleichen muss, so dass bei uns davon nix ankommt :(

zu 2. wieso solltet ihr vor gericht verlieren wenn die Forderungen berechtigt sind. zu 3. zwangsverwaltung zahlt Hausgeld und Sonderunlagen während der Amtszeit. Für Forderungen, die vor bestellung beschlossen sind zahlt der zwangsverwalter nicht.

Ihr könnt titulierte Forderungen ins Grundbuch eintragen lassen und auch die Zwangsversteigerung beantragen. Forderungen der WEG bis zu 5% des Wertes ?? der genaue Begriff fällt mir jetzt nicht ein werden vorrangig evt. bestehender Hyoptheken bedient.

Ich empfehle die Konsultation eines WEG Fachwanwalts.

Ihr könnt auch alles andere pfänden, Gehalt, Konto - alle Geldwerte, die der ET hat.

was hälst du davon ihn zur Abgabe der EV zu veranlassen. Dann muss er alles offen legen. Der tanzt euch ja enorm auf der nase rum - es wird Zeit, daß ihr den Spieß umdreht.

Das ist natürlich richtig ätzend.

Ihr solltet vielleicht den Verwalter ansprechen und auch eine Zwangsversteigerung nicht ausschließen. Da sind meine Kenntnisse leider nicht die Besten, aber ich weiß, dass auch die WEG die Zwangsversteigerung beantragen kann (meistens sind's die Banken).

Viel Glück!

Der jeweilige Wirtschaftsplan könnte z.B. als Jahressumme fällig gestellt werden, so daß bei Zahlungsrückstand gleich die gesamte Jahressumme (12 Monate) eingeklagt werden kann.

Euer Verwalter wird Euch auf Befragen hin sicherlich einen entsprechenden Beschlußantrag ausformulieren ;-), über den die Versammlung dann beschließen kann. Er wird Dich auch in all Deinen anderen Fragen umfassend aufklären und informieren, ist doch schließlich sein Job.