Miteigentümer zahlt nicht bzw. nur sporadisch / WEG RECHT was tun?
Hallo zusammen!
Mal wieder eine Frage zu der ich im Netz keine passenden Antworten finden konnte.
Sachlage: In unserer Haus Eigentümergemeinschaft gibt es 7 Eigentümer. Bis auf einen Eigentümer zahlen auch alle ihr Hausgeld bzw. Umlagen wegen Sanierungsarbeiten.
1 Eigentümer, den ich hier namentlich nicht erwähne, gerät immer wieder in Verzug und zahlt zum Teil sein Hausgeld nicht und vorallem nicht die Sonderumlagen. Aus diesem Grund mussten wir vor 1 Jahr für den genannten Eigentümer ca. 1000€ auslegen, weil er keine Zahlungen geleiset hat. Das Geld haben wir bis heute nicht wiederbekommen, weil sich der Eigentümer wie gesagt immer wieder im Rückstand befindet.
Unsere Hausverwaltung erreicht bisher immer den Titel zur Mietpfändung und erhält dann auch für einige Monate das Geld von den Mietern. Leider aber immer nur für die Summe, die vom Hausverwalter angegeben wurde. Das bedeutet, dass wir uns quasi in einem Teufelskreis befinden, denn gerade wenn die alte Forderung beglichen ist, sind wieder neue Forderungen offen.
Soweit ich weiß haftet eine WEG für die anderen Eigentümer, aber kann das ein Dauerzustand sein ? Ich frage vorallem, weil das Dach bei uns dran ist und dieses soll gesamt ca. 40.000-50.000€ kosten. WEnn ich jetzt daran denke, dass der Eigentümer wieder nicht zahlt wird mir Angst und Bange, weil wir es wieder auslegen müssten und dann wahrscheinlich darauf sitzen bleiben.
Deshalb meine Frage:
Was kann man außer gerichtlichen Mietpfändungen noch unternehmen ?
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder wird man vor Gericht verlieren, weil die WEG gemeinschaftlich haftet ?
Würde eine Zwangsverwaltung Abhilfe schaffen ?
Würde mich total freuen, wenn ihr mir helft :)
Gruß aus Bremen
Bremer1982
4 Antworten
es ist richtig, dass ihr gemeinschaftlich haftet. Wenn also einer nicht mehr zahlen kann, müssen die anderen einsteigen. Dass man nichts pfänden kann (Miete) wenn man keine Aussenstände hat ist auch richtig. Ihr könnt ja nicht jemanden schon mal vorab bestrafen - falls er mal wieder nicht bezahlt.... Bis jetzt hattet ihr meiner Meinung nach sehr viel Glück weil ihr zwar Geld vorgestreckt habt, dieses aber immer wieder über den Mieter erhalten habt......wie es weiter geht. Anwalt (Spezialanwalt) ist immer gut, ansonsten mal den Eigentümer fragen, ob er nicht daran denkt, seine Wohnung zu verkaufen........viel Glück
Hi tapri, danke für Deine Antwort... das dumme ist nur, dass der Verwalter zwar Geld bekommen hat, aber davon immer einen Teil der offenen Forderungen wieder ausgleichen muss, so dass bei uns davon nix ankommt :(
zu 2. wieso solltet ihr vor gericht verlieren wenn die Forderungen berechtigt sind. zu 3. zwangsverwaltung zahlt Hausgeld und Sonderunlagen während der Amtszeit. Für Forderungen, die vor bestellung beschlossen sind zahlt der zwangsverwalter nicht.
Ihr könnt titulierte Forderungen ins Grundbuch eintragen lassen und auch die Zwangsversteigerung beantragen. Forderungen der WEG bis zu 5% des Wertes ?? der genaue Begriff fällt mir jetzt nicht ein werden vorrangig evt. bestehender Hyoptheken bedient.
Ich empfehle die Konsultation eines WEG Fachwanwalts.
Ihr könnt auch alles andere pfänden, Gehalt, Konto - alle Geldwerte, die der ET hat.
was hälst du davon ihn zur Abgabe der EV zu veranlassen. Dann muss er alles offen legen. Der tanzt euch ja enorm auf der nase rum - es wird Zeit, daß ihr den Spieß umdreht.
Das ist natürlich richtig ätzend.
Ihr solltet vielleicht den Verwalter ansprechen und auch eine Zwangsversteigerung nicht ausschließen. Da sind meine Kenntnisse leider nicht die Besten, aber ich weiß, dass auch die WEG die Zwangsversteigerung beantragen kann (meistens sind's die Banken).
Viel Glück!
Der jeweilige Wirtschaftsplan könnte z.B. als Jahressumme fällig gestellt werden, so daß bei Zahlungsrückstand gleich die gesamte Jahressumme (12 Monate) eingeklagt werden kann.
Euer Verwalter wird Euch auf Befragen hin sicherlich einen entsprechenden Beschlußantrag ausformulieren ;-), über den die Versammlung dann beschließen kann. Er wird Dich auch in all Deinen anderen Fragen umfassend aufklären und informieren, ist doch schließlich sein Job.