Mitbewohnerin Bilder im Gemeinschaftsraum?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

An der Wand lassen 86%
Abhängen 14%

5 Antworten

An der Wand lassen

Du als Untermieter hast bei deiner Vermieterin lediglich ein Zimmer gemietet. In allen anderen gemeinsam benutzten Räumen hat sie dir nur ein Nutzungsrecht eingeräumt, was dich nicht berechtigt solche Ansprüche zu stellen. Sie muss also auf deine Wünsche in keinem Fall eingehen. Dein gemietetes Zimmer kannst du nach deinen Vorstellungen gestalten. Also halte den Mund und bescheide dich.

Hauptmieter ist sie trotzdem. Also kann sie auch entscheiden was an der Wand hängt.

An der Wand lassen

Sonst werden Sie gekündigt:

§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters. (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf.

An der Wand lassen

Du kannst ja gehen, denn du bist ihr Mieter; sie deine Vermieterin.

An der Wand lassen

Du bist Untermieter. Ertrag es. Du wirst nicht Dein ganzes Leben dort verbringen.