Mitbewohner raus werfen

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Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch ist ein zeitlich befristetes Wohnen, hier bis zum 31.05.2012. Wer ist in der strittigen Wohnung Hauptmieter und hat diesen Untermietvertrag mündlich geschlossen? Nach dem 15.Juni 2012 ist dieser Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt worden, weil der Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht durch den Vermieter (Hauptmieter) innerhalb von 14. Tagen nach Ablauf des Vertrages schriftlich widersprochen wurde. Jetzt kann das Mietverhältnis sofort zum 31.08.2012 schriftlich fristgerecht und ordentlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, vorausgesetzt, dass das Wohnen in einem von euch möblierten Zimmer erfolgte. In dieser Kündigung sollte vorsorglich der Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem 31.08.12 widersprochen werden. Wenn der Störer nach dem 31.8. nicht ausgezogen ist, müsste am 1.9. Klage auf Räumung beim AG eingereicht werden, der Störer muss bis zu seinem Auszug Nutzungsentgelt bezahlen, verlangt einfach 250€ pro Monat. Das wäre der Rechtsweg, wenn der Versuch des Rauswurfes mit Polizeiunterstützung fehlschlagen sollte. Übrigens könnt ihr während des laufenden Mietverhältnisses die Miete nicht von 150 auf 200€ p.m. erhöhen. Fristlos kündigen geht auch noch, weil der Untermieter nachhaltig das Vertrauensverhältnis stört und die Hausordnung nicht einhält. Das ist aber eine schwierige Beweislage für euch. Dieser beigelegte Zettel als Wohnzeitbegrenzung sollte mit der Unterschrift des Untermieters bei euch auch vorhanden sein, sonst keine Beweiskraft eurer Aussage.

Was könnten wir alles tun um ihn am besten morgen hier raus zu haben?

ich würde ihn eiskaöt vor die Tür setzen. er hat doch bestimmt keinen Mietvertrag! Zwar gilt ein Mietvertrag auch mündlich, der Couisin müsste es aber beweisen!

Nun will er aber nicht gehen...

Die Polizei rufen, wenn er nicht nachweisen kann, dass er rechtmäßig bei Euch wohnt.

Zudem könnte es für Euch Ärger geben, wenn der Vermieter nichts von der Untervermietung weiß!

Schmeißt ihn raus und wechselt den Schließzylinder!

Guten Abend, hier habt ja ein tolles Hotel..............darf ich auch kommen, möchte so gerne auch bedient werden! Mal ganz im Ernst, letzte Frist zur Zahlung einer Miete setzen und wenn dann nichts kommt - raus, aber pronto. Sorry, das geht überhaupt nicht und PUNKT. Liebe Grüße

Schlüssel wegnehmen und fertig. So einen dreisten Kollegen braucht ihr nicht durchfüttern.

Wenn er den Schlüssel nicht freiwillig heraus gibt, dann droht ihm, dass ihr sofort das Schloss austauscht und er seine Sachen erst bekommt, wenn er das Schloss und sämtliche Schulden bezahlt. Wenn er die Schlüssel sofort übergibt, darf er noch packen.

Ach gott mit so vielen antworten hätte ich nicht gerechnet ^^ Ihr seid alle meiner Meinung =) Find ich toll =) Meinem Freund reicht es seid gestern auch... er ist für ihn gestorben... nur weis ich nicht wie das rein rechtlich aussieht...

wenn er keinen Mietvertrag unterschrieben hat, kann fristlos gekündigt werden. Und Mai hatten wir schon oder meint Ihr 2013? Ansonsten seine sieben Sachen packen und vor die Haustür stellen. Seine Rechte hat er verwirkt und die Pflichten nicht wahr genommen.