Mitbewohner einer WG zieht aus, darf der Vermieter meinen Lebenspartner verbieten?

12 Antworten

Da hast du also 2 unterschiedliche Freunde: Einer, der nun auszieht und einer, der zu dir ziehen will. Es wäre zunächst von Vorteil zu wissen, ob du und der auszugswillige Freund einen gemeinsamen Mietvertrag inne hattet oder ob es da 2 getrennte Mietverträge für die Wohnung gab. Die nächste Frage: Wer hat wann welchen Vertrag gekündigt? Bei purem Auszug ist diese Frage nicht geklärt, du willst Ende Oktober ausziehen, auch das ist unklar, ob hier rechtzeitig eine ordentliche Kündigung erfolgt ist. Oder gibt es gar eine gemeinsame Kündigung?

Die nichteingezogene Freundin als Untermieterin des Auszugswilligen spielt auch noch eine Rolle, wenn sie trotz schriftlichen Mietvertrages noch nicht eingezogen ist aber nun plötzlich doch einziehen will. Oder hat sie auch gekündigt?

Auszug setzt immer eine wirksame Beendigung des Mietvertrages voraus. Das erklärst du hier nicht.

Dein Freund kann zu dir ziehen, wenn du ihn als Lebenspartner beim Vermieter meldest.

Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Und niemand hat gekündigt. Der Mitbewohner zieht aus ohne Kündigung.

@Happysun12

Da hast du den Salat. Ohne Kündigung bleibt der gemeinsame Mietvertrag für beide Mieter existent - der Auszug des einen würde ihn nicht von der Mietzahlung entbinden. Ohne weiters kann also keiner in den Mietvertrag einsteigen. Über den Einzug deines Freundes müsste auch der Auszugswillige entscheiden, denn er ist gleichberechtigter Mieter. Der Vermieter hat solange kein Verweigerungsrecht. Was ist denn nun mit der nicht eingezogenen Untermieterin?

Ich frage mich hier gerade, ob du überhaupt einen Mietvertrag hast? das Mietverhältnis geht ja nicht automatisch auf den Untermieter über, wenn der Hauptmieter kündigt. Da würde ich mich vielleicht mal an jemanden wenden, der den Mietvertrag genau bewerten kann.

Alleine mit dieser Aussage kann der Vermieter es nicht verbieten.

Irgendwie kann ich Deinen Fragetext nicht nachvollziehen:

Also besteht gar kein Mietverhältnis mehr, wenn besagter Mitbewohner gekündigt hat und auszieht.

Hat denn dessen Freundin, welch gemäß Deiner Aussage nie mit in dieser Wonung gelebt - jedoch mit im Vertrag stand - , auch gekündigt?

Und wer bist Du - mit wem hast Du einen Vertrag geschlossen? Mit dem Mieter, der jetzt auszieht?

Nein. Im Endeffekt hat neimand irgendetwas gekündigt.

Mein Mitbewohner un dich stehen im Mietvertrag. Also wir haben ein Mietvertrag und sind beide gleichberechtigt.